Gräber werden eingeebnet

Riegelsberg · Auf dem Riegelsberger Waldfriedhof werden, entsprechend der Friedhofssatzung, Grabstätten eingeebnet, teilte die Gemeindeverwaltung mit. Betroffen sind Reihengräber des Grabfeldes 5a deren festgesetzte Nutzungsfrist ("Ruhefrist") bis zum 31. Dezember 2015 abgelaufen war.

Die Nutzungsberechtigten beziehungsweise die Hinterbliebenen, die für die Pflege der Gräber verantwortlich sind, können alle baulichen Anlagen (Grabsteine, Grabplatten, Einfriedungen) auch von einer selbst beauftragten Fachfirma entfernen lassen, das muss dann aber bis spätestens 31. März erledigt sein. Zudem werden sie von der Verwaltung aufgefordert, auch alle Bepflanzung und sonstige Gegenstände ebenfalls bis 31. März zu beseitigen. Danach werden alle nicht entfernten Anlagen von der Gemeinde entschädigungslos entsorgt.

Weitere Informationen beim Friedhofsamt der Gemeinde, Mario Winterhalter, Tel. (0 68 06) 9 30-1 52, oder per E-Mail an: friedhof@riegelsberg.de.

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