Abräumaufruf für Gräber in Namborn

Namborn · Auf dem Friedhof in Namborn werden Gräber eingeebnet, deren Ruhefrist von 25 und 15 Jahre bei Urnen- und Kindergräbern abgelaufen ist. Die Gemeinde Namborn ruft die Nutzungsberechtigten auf, diese Gräber samt der Anlagen zu beseitigen. Es gilt eine Frist von drei Monaten. Nach Ablauf dieser Frist werden die Grabstellen durch die Gemeinde abgeräumt. Die Gemeinde behält sich vor, in solchen Fällen die Kosten der Räumung den Nutzungsberechtigen in Rechnung zu stellen.

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