Auf dem Waldfriedhof werden Gräber eingeebnet
Riegelsberg · Die Riegelsberger Gemeindeverwaltung macht darauf aufmerksam, dass Gräber, deren Ruhefrist zum Jahresende 2014 abgelaufen war, auf den Grabfeldern 21, 22 und 23 a eingeebnet werden. Die Nutzungsberechtigten beziehungsweise Hinterbliebenen, die für die Pflege der Gräber verantwortlich sind, werden aufgefordert, alle Grabsteine, Grabplatten, Einfriedungen, sowie die Bepflanzung und sonstige Gegenstände spätestens bis 31. März zu entfernen.
10.03.2015
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Danach werde die Gemeinde alle nicht entfernten Anlagen entschädigungslos entsorgen.
Infos bei der Friedhofsverwaltung, Tel. (0 68 06) 9 30-1 52.