Bürgerfragestunde hat 30 Minuten

Riegelsberg. Wenn der Riegelsberger Gemeinderat oder die Ortsräte Walpershofen und Riegelsberg das nächste Mal tagen, dann wird es vor Beginn der Sitzungen immer eine Einwohnerfragestunde geben. Den Antrag dazu hatte die Linke im Januar gestellt (wir berichteten)

Riegelsberg. Wenn der Riegelsberger Gemeinderat oder die Ortsräte Walpershofen und Riegelsberg das nächste Mal tagen, dann wird es vor Beginn der Sitzungen immer eine Einwohnerfragestunde geben. Den Antrag dazu hatte die Linke im Januar gestellt (wir berichteten). Jetzt lag dem Gemeinderat die von der Verwaltung ausgearbeitete Satzung vor, welcher der Rat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig zustimmte.Damit wird den Einwohnern, Grundbesitzern und Gewerbetreibenden das Recht gewährt, jeweils zu Beginn der Sitzungen maximal zwei Fragen aus dem Bereich der örtlichen kommunalen Selbstverwaltung zu stellen. Eine Zusatzfrage ist zugelassen.

Die Redezeit des Fragestellers soll drei Minuten nicht überschreiten. Die Einwohnerfragestunde heißt zwar "Stunde", ist aber insgesamt auf 30 Minuten begrenzt. Eine Zeitspanne, die in Räten, in denen die Fragestunde bereits existiert, praktisch nie ausgeschöpft wird. Der Orts- oder Gemeinderat kann allerdings eine einmalige Verlängerung von 15 Minuten beschließen.

Fragen können an den Bürgermeister, die Verwaltung sowie an die Ratsfraktionen gestellt werden. Kann eine Frage nicht sofort beantwortet werden, erfolgt dies in der nächsten Einwohnerfragestunde, es sei denn, der Fragesteller stimmt einer schriftlichen Beantwortung zu.

Auf Anregungen und Vorschläge wird in der Einwohnerfragestunde nicht eingegangen, sie werden nur entgegengenommen. Eine Beratung oder Beschlussfassung über die Beantwortung der Fragen, beziehungsweise über die Behandlung von Anträgen oder Vorschlägen, findet in der Einwohnerfragestunde nicht statt.

Der Bürgermeister eröffnet und schließt die Einwohnerfragestunde. Er hat gegebenenfalls auch das Recht, dem Fragesteller das Wort zu entziehen, wenn Verwaltung, Ratsmitglieder oder andere Personen verunglimpft werden. "Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie ist vorerst befristet bis Ende 2014. Das heißt, wir machen jetzt mal eine Probephase, wie sie angenommen wird", sagte Bürgermeister Klaus Häusle (SPD).

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