Betreten verboten auf Äckern, Grünland, Wiesen und Weiden
Riegelsberg. "Aus gegebenem Anlass" weist die Riegelsberger Ortspolizeibehörde darauf hin, dass, entsprechend des saarländischen Naturschutzgesetzes, landwirtschaftliche Flächen während der Nutzungs-Zeiträume nur auf zugelassenen Wegen betreten werden dürfen. Zu diesen Flächen gehören Äcker, aber auch Grünland wie Wiesen und Weiden
Riegelsberg. "Aus gegebenem Anlass" weist die Riegelsberger Ortspolizeibehörde darauf hin, dass, entsprechend des saarländischen Naturschutzgesetzes, landwirtschaftliche Flächen während der Nutzungs-Zeiträume nur auf zugelassenen Wegen betreten werden dürfen. Zu diesen Flächen gehören Äcker, aber auch Grünland wie Wiesen und Weiden. Abfälle jeder Art dürfen zu keiner Zeit in der freien Landschaft entsorgt werden, "insbesondere Hundehalter werden um Beachtung dieser Vorschrift gebeten". red