Erntereife Felder sind kein Hundeklo

Homburg. Die Stadtverwaltung Homburg weist darauf hin, dass vor allem Bauern mit Feldern und Wiesen in unmittelbarer Nähe von Erholungsgebieten und Ausflugszielen erhebliche Probleme mit Verunreinigungen durch Müll und Hundekot haben

 Wer seinen Hund liebt, passt darauf auf, dass er sich korrekt verhält, denn der Hund kann nicht wissen, was er alles nicht darf. Der Mensch muss es ihm beibringen. Foto: dpa

Wer seinen Hund liebt, passt darauf auf, dass er sich korrekt verhält, denn der Hund kann nicht wissen, was er alles nicht darf. Der Mensch muss es ihm beibringen. Foto: dpa

Homburg. Die Stadtverwaltung Homburg weist darauf hin, dass vor allem Bauern mit Feldern und Wiesen in unmittelbarer Nähe von Erholungsgebieten und Ausflugszielen erhebliche Probleme mit Verunreinigungen durch Müll und Hundekot haben. Daher sei noch einmal daran erinnert, dass das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen und Sonderkulturen nach dem Saarländischen Naturschutzgesetz immer in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Oktober verboten ist.Dieses Verbot gilt für Menschen und für Hunde. Aufgrund mehrerer aktueller Fälle legen gerade die Landwirte aus Einöd und der Bauernverband Einöd großen Wert darauf, dass dieses Verbot eingehalten wird und keine Verunreinigungen durch Hundekot entstehen. Gelangt Hundekot über landwirtschaftlichen Nutzflächen in die Nahrungskette von Mensch und Tier, kann dieser Krankheiten und große Schäden verursachen. Kühe reagieren auf Parasiten aus Hundekot häufig sehr stark, bis hin zu schweren Erkrankungen oder auch Fehlgeburten. Hundehalter, die ihre Tiere spazieren führen, sollten darauf achten, dass Wiesen und Weiden sowie erntereife Felder nicht als "Hundeklo" verwendet werden.

Auch die Ortspolizeibehörde appelliert an alle Hundehalter, ihre Tiere nur auf Wegen laufen zu lassen und die Anleinpflicht einzuhalten. Außerdem sollte hinterlassener Kot auch auf Wegen oder von Randbereichen aufgenommen und ordnungsgerecht entsorgt werden.

Verstöße gegen diese Vorschriften können mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet werden und Geldbußen zwischen 100 und 200 Euro nach sich ziehen. Außerdem sollten Hundehalter in ihrem eigenen Interesse und im Interesse der Allgemeinheit darauf achten, wo sie mit ihren Tieren "Gassi gehen" und abgesetzten Kot aufnehmen. red

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