Appell an Hundehalter

Blieskastel. Die Stadtverwaltung weist nochmals darauf hin, dass das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen und Sonderkulturen nach dem saarländischen Naturschutzgesetz vom 1. April bis 15. Oktober verboten ist. Das Verbot gelte für Menschen und auch für Hunde

Blieskastel. Die Stadtverwaltung weist nochmals darauf hin, dass das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen und Sonderkulturen nach dem saarländischen Naturschutzgesetz vom 1. April bis 15. Oktober verboten ist. Das Verbot gelte für Menschen und auch für Hunde. Die Ortspolizeibehörde appelliert an alle Hundebesitzer, ihre Tiere während dieser Zeit nur auf Wegen laufen zu lassen und Hunde an der Leine zu führen. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, für den könne es teuer werden. Es könnten Geldbußen zwischen 100 und 200 Euro verhängt werden. Nur wenige Hundehalter würden daran denken, auf den Wegen den Kot der Tiere unverzüglich zu beseitigen. Hundehalter sollten bedenken, dass Hundekot in die Nahrungskette von Menschen und Tieren gelangt, wenn Hunde ihre Haufen auf eingesäten Äckern oder Wiesen vor der Heuernte hinterlassen. Zudem verschmähten Rinder und Schafe das verunreinigte Gras und Heu, was zu Einbußen bei der Futtererzeugung und Qualität führe. Nicht zuletzt könnten Nutztiere ernsthaft erkranken oder Fehlgeburten erleiden, wenn sie mit dem Hundekot Parasiten aufnehmen. red

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