Nachts geht das Licht weiter aus

Fischbach · Die Beschwerden einer Ladeninhaberin führen zu deren großem Unmut nicht zum Erfolg. Die Verwaltung bleibt nach Prüfung bei ihrer Einschätzung: Es ist hell genug in der Umgebung des Ladens. Die Unternehmerin solle selbst Vorsorge treffen.

Vier Mal wurde in den vergangenen zwei Jahren in den Kiosk mit Poststelle am Fischbacher Markt eingebrochen. Alleine in diesem Jahr schlugen die bislang immer noch unbekannten Täter gleich zwei Mal zu. Beute und Schaden liegen mittlerweile deutlich im fünfstelligen Bereich. Ladeninhaberin Carola Papasodaro fühlt sich von der Gemeinde im Stich gelassen. "Alle drei Lampen um unser Geschäft gehen pünktlich um 24 Uhr aus", sagt die Unternehmerin der SZ, "es ist aber scheinbar Zeitverschwendung, mit den Verantwortlichen das Gespräch zu suchen. Da kommt nur Larifari".

Auf Nachfrage unserer Zeitung Anfang April wollte die Verwaltung die Beleuchtungssituation noch einmal prüfen, denn laut Beleuchtungsplan sei "eine ausreichende Helligkeit gewährleistet."

Heinz Wonn, der zuständige Mitarbeiter des Bauhofs hat sich der Situation angenommen. "Wir haben uns noch einmal den Schaltplan vom Energieversorger kommen lassen. Die einzige Lampe, die in der sogenannten Halbnachtschaltung zwischen Mitternacht und fünf Uhr ausgeschaltet ist, steht neben dem Gebäude und leuchtet in eine ganz andere Richtung", so Wonn, "in diesem Bereich sind aber zwei Fußgängerüberwege und der Marktplatz, wo die Lampen die ganze Nacht angeschaltet bleiben." Wonn sieht für die Gemeinde keinen weiteren Handlungsbedarf, rät aber der Inhaberin eventuell selbst Lampen mit Bewegungsmeldern anzubringen. "Das ist typisch. Als Bürger ist man der Verwaltung hilflos ausgeliefert", sagt Carola Papasodaro enttäuscht, "ich habe auch keine Hoffnung, dass es besser wird. Diese Bürgermeisterin geht in den Ruhestand und beim Neuen hatte man ja auch keine wirkliche Wahl". Die Reaktion scheint verständlich, doch hat die Gemeinde ihre Aufgabe offenbar ernst genommen und danach in Abwägung der individuellen Bedürfnisse einer Bürgerin mit dem Interesse der Allgemeinheit eine Entscheidung getroffen. Die Sicherung von Ladenlokalen sei letztlich keine Aufgabe einer Verwaltung.

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