Missbrauchsskandal an der Uniklinik Homburg Lander: „Ein Schweigekartell, dass gebrochen werden muss“

Saarbrücken · Dennis Lander, Abgeordneter der Linksfraktion im Landtag und stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungsausschusses zum Missbrauchsskandal am Uniklinikum Homburg, übt Kritik an Jürgen Lennartz (CDU), dem ehemaligen Chef der Staatskanzlei und Aufsichtsratsvorsitzenden des Klinikums.

Als „fragwürdig“ bezeichnet es Lander, dass Lennartz nichts von der Beschlagnahmung von Patientenakten und der Anzeige und fristlosen Kündigung eines bereits verstorbene Assistenzarztes der Kinder- und Jugendpsychiatrie wegen sexuellen Missbrauchs mitbekommen haben will. Ebenso fragwürdig sei, dass er weder den Aufsichtsrat noch seine damalige Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) „über den Brandbrief der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und die Vorwürfe der sexuellen Belästigung“ gegenüber weiblichen Angestellten an der Homburger HNO-Klinik informiert hatte.

Neben möglichen Missbrauchsfällen in der Kinder-und Jugendpsychiatrie soll es auch in der HNO-Klinik zu einem Missbrauch eines sechsjährigen Mädchens gekommen sein. „Es ist völlig unverständlich, dass der ärztliche Direktor des Uniklinikums, Wolfgang Reith, zwar bestätigt, dass im Juli 2012 im OP-Bereich der HNO-Klinik bei einem kleinen Mädchen Verletzungen im Analbereich festgestellt wurden, aber es dann dabei belässt, dass die genaue Ursache der Verletzung nicht geklärt werden konnte“, kritisiert Lander. Es sei nicht hinnehmbar, dass der Klinikdirektor „bis heute keine Angaben dazu machen will, wann die Eltern des Mädchens informiert wurden und wann die Polizei eingeschaltet wurde“. Es herrsche ein „Schweigekartell“, das gebrochen werde müsse.

Unterdessen meldet sich auf die AfD-Fraktion zu Wort. Hinsichtlich der Verdachtsfälle in der Kinder- und Jugendpychiatrie sei auf anonyme Hinweise reagiert worden, sagt AfD-Fraktionsvize Rudolf Müller. „Auf erst später verdichtete und zu spät dem vorgesetzten Chefarzt bekannt gewordene Indizien hat dieser ebenfalls reagiert. Die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet, die seitdem Herrin des Verfahrens war.“ Weil der eigentliche Beschuldigte bereits tot und nicht mehr haftbar zu machen ist, dürfe das berufliche Umfeld des Assistenzarztes aber nicht vorverurteilt werden, sagt Müller.

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