Hilfe für Saar-Firmen in Not Saarländische Eigenkapitalgesellschaft SEK nimmt Arbeit auf

Saarbrücken · Die landeseigene Institution soll Firmen unterstützen, die pandemiebedingt in Schieflage geraten sind. Beteiligungen sind jedoch an Bedingungen geknüpft.

Landesgesellschaft SEK: Hilfe für Firmen im Saarland in Corona-Krise
Foto: dpa/Jens Wolf

Das Land kann sich künftig an Unternehmen beteiligen, die schon vor Corona in einem Umstrukturierungsprozess steckten und die wegen der Pandemie in noch größere Schwierigkeiten geraten sind. Das teilte die saarländische Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) am Mittwoch mit. Anträge können nun gestellt werden (siehe unten). Die Beteiligungen sollen zeitlich befristet sein.

Formale Bedingungen sind, dass die Firmen entweder eine Bilanzsumme von mehr als zehn Millionen Euro oder Mindestumsätze in gleicher Höhe aufweisen müssen. Die Zahl der Mitarbeiter darf 50 nicht unterschreiten und 249 nicht übersteigen. Außerdem müssen mindestens 50 Prozent der Beschäftigten im Saarland tätig sein. Organisiert wird das Ganze über die neu gegründete Landesgesellschaft SEK Saarland, die unter dem Dach der Strukturholding Saar angesiedelt ist.

Dem Land stehen für die Kapitalbeteiligungen 40 Millionen Euro zur Verfügung, die mit bürgschaftlich abgesicherten Krediten ein Volumen von 200 Millionen Euro erreichen können. „Wir wollen mit unserem Engagement sicherstellen, dass die Unternehmen ihren Transformationsprozess fortsetzen können“, sagte Rehlinger. „Dadurch kann der Verlust von qualifizierten Belegschaften und deren Wert verhindert werden.“ Sobald das Unternehmen wieder auf stabilen Füßen steht, verkauft das Land seine Beteiligung, „weil dann unsere Gehhilfe nicht mehr benötigt wird“.

Allerdings will das Land nicht nur Lückenbüßer und bedingungsloser Geldgeber sein, weil die Banken den Firmen in Schieflage, aber mit Fortführungsperspektive, keine Kredite mehr geben wollen. Das SEK soll mindestens 25,1 Prozent an den beteiligen Firmen halten. „Wir wollen die Entscheidungen in den Unternehmen beeinflussen können“, so die Ministerin. Ein Ausverkauf ins Ausland, Boni oder überzogene Gehälter für die Chefetage sollen vermieden werden. „Außerdem setzen wir uns für die Mitarbeiter-Mitbestimmung ein.“ Zudem will sich das Land nur engagieren, „wenn die übrigen Eigentümer einverstanden sind“. Außerdem müssten die Beteiligung mit den Vorgaben des EU-Beihilferechts konform gehen, was unter anderem bedeute, „dass die Unternehmen mit SEK-Beteiligung keine Wettbewerbsvorteile gegenüber Konkurrenten haben dürfen“.

Die SEK wird von einem Aufsichtsrat kontrolliert, dem Wirtschafts-Staatssekretär Jürgen Barke (SPD), Finanzminister Peter Strobel (CDU) und Beamte aus beiden Ministerien angehören. Außerdem soll ein Beirat eingerichtet werden, in den sachkundige Berater berufen werden.

Die Höhe und die Dauer der Beteiligung hänge vom Einzelfall ab, betonte Rehlinger. Zudem gebe es keinen Fokus auf bestimmte Branchen. Wie viele Unternehmen eine solche Beteiligung überhaupt wollen, sei ebenfalls offen. „Mir wäre es am liebsten, wenn wir dieses Hilfsinstrument überhaupt nicht einsetzen müssten. Das wäre ein Zeichen, dass die Firmen allein gut klarkommen.“

Weiterführende Infos, Kontakte und die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, gibt es im Internet unter:
www.strukturholding.de/sek-saarland

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