Bistum Speyer Die Diözesan-Versammlung des BistumsSpeyer tagt digital

St. Ingbert/Speyer · Auf der Tagesordnung stehen am kommenden Samstag, 30.Januar, Missbrauch und Prävention, pastorale Schwerpunkte und das Thema Ehrenamt.

 Der Speyerer Dom: Die Diözesanversammlung tagt allerdings Pandemie-bedingt am kommenden Samstag digital

Der Speyerer Dom: Die Diözesanversammlung tagt allerdings Pandemie-bedingt am kommenden Samstag digital

Foto: dpa/Andreas Arnold

Am Samstag, 30. Januar, findet die zweite Diözesanversammlung des Bistums Speyer statt. Corona-bedingt tagen die Delegierten in Form einer Videokonferenz von 9 bis 16 Uhr. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Hinzuwahl von sechs weiteren Mitgliedern. Aufgrund der Durchführung der Versammlung als Videokonferenz werden jedoch nur die Benennung und die Erstellung der Kandidatenliste erfolgen. Die eigentliche Wahl findet im Anschluss an die Diözesanversammlung als Briefwahl statt.

Weitere Themen sind die aktuelle Situation zum Thema Missbrauch und Prävention, die Feier von Gottesdiensten in der Pandemie sowie die pastoralen Schwerpunkte mit  Blick auf die finanziellen Mittel. Dazu werden die Ergebnisse der Priorisierungsumfrage im Nachgang zur ersten Diözesanversammlung und Sparvorschläge der Bistumsleitung vorgestellt. Außerdem soll das Eckpunktepapier Ehrenamt des Bistums verabschiedet und die entsprechende Homepage zum Thema Ehrenamt freigeschaltet werden.

Die Diözesanversammlung hat die Aufgabe, die Themen und Anliegen der verschiedenen diözesanen Gremien zusammenzuführen und den Bischof zu beraten. Sie setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Allgemeinen Geistlichen Rates, des Priesterrates und des Katholikenrates sowie Vertretern der Ständigen Diakone, der Pastoral- und Gemeindereferenten, der Ordensleute, des Diözesansteuerrates und des Caritasverbandes. Die Diözesanversammlung kann weitere Mitglieder hinzuwählen. Auch der Bischof kann zusätzliche Mitglieder berufen. Aktuell gehören der Diözesanversammlung 111 stimmberechtigte Mitglieder an. Im Sinne des Kirchenrechts nimmt die Diözesanversammlung die Aufgaben eines Diözesanpastoralrates wahr.

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