Urteil im Homburger Untreue-Prozess Freiheits- und Geldstrafe verhängt

Homburg · Ehemaliger Oberbürgermeister Karlheinz Schöner muss außerdem den Schaden wiedergutmachen.

 Verurteilt: Karlheinz Schöner. (Archivfoto).

Verurteilt: Karlheinz Schöner. (Archivfoto).

Foto: BeckerBredel

Zu einem Jahr und drei Monaten Haft ist am Freitag (5. April) der ehemalige Oberbürgermeister der Stadt Homburg, Karlheinz Schöner (CDU), verurteilt worden. Richter am Saarbrücker Landgericht setzten diese zu drei Jahren auf Bewährung aus. Gleichzeitig muss der 67-Jährige 5000 Euro an die Elterninitiative krebskranker Kinder zahlen. Den Schaden von 12 000 Euro muss er ebenfalls wieder gutmachen.

Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und fünf Monate beantragt.

Damit sah das Gericht den Vorwurf der Untreue in Zusammenhang mit dem Kauf einer digitalen Musikanlage durch die Stadt für 12 465,87 Euro als erwiesen an. Die Anlage war kurz vor dem Ausscheiden Schöners im September 2014 mit Spendengeldern für die musikalische Früherziehung angeschafft worden. Rund zwei Jahre später, im September 2016, fanden Polizisten die Anlage im Probenraum der Musikband, in der Schöner damals Schlagzeug spielte. Und dann ist da noch ein Bautrupp einer kommunalen Gesellschaft, der während der Arbeitszeit im privaten Garten des Oberbürgermeisters tätig gewesen sein soll. Angeblich aus Dankbarkeit für die gute Zusammenarbeit mit dem Politiker.

Schöner hatte nach mehreren Verhandlungstagen gestanden.

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