Strafprozess gegen Kommunalpolitiker Homburger Ex-OB Schöner gesteht Untreue und Korruption

Saarbrücken/Homburg · Überraschung im Strafprozess gegen den Ex-OB von Homburg. Nachdem der Angeklagte über Wochen sämtliche Vorwürfe zurückwies, hat er am achten Prozesstag ein Geständnis abgelegt. Nun droht ihm eine Verurteilung wegen Untreue und Vorteilsannahme.

 Der Homburger Ex-OB Karlheinz Schöner (rechts) mit seinem Strafverteidiger Guido Britz.

Der Homburger Ex-OB Karlheinz Schöner (rechts) mit seinem Strafverteidiger Guido Britz.

Foto: BeckerBredel

Mit diesem spektakulären und zugleich ganz leisen Ende des achten Tages im Untreue-Prozess gegen den früheren Oberbürgermeister von Homburg, Karlheinz Schöner (CDU), dürfte bis kurz vor Schluss kaum jemand gerechnet haben. „Herr Schöner, Sie haben gehört, was Ihr Verteidiger gesagt hat. Ist das so richtig und Ihre Einlassung?“ Auf diese Frage des Vorsitzenden Richters der Großen Strafkammer des Landgerichts kam ein kaum vernehmbares „Ja“ vom Angeklagten. Noch nie in dem seit Januar laufenden Strafprozess hatte der 67jährige Angeklagte so niedergeschlagen gewirkt. Ihm war offenbar bewusst, was nun am Ende des Prozesses auf ihn zukommen wird. Dass er gemäß Absprache mit den Prozessbeteiligten und seinem eigenen, kurzen Geständnis wegen Untreue und Vorteilsannahme zu einer Haftstrafe auf Bewährung zwischen 15 und 18 Monaten verurteilt werden wird. Und dass diese Strafe ihn von Gesetzes wegen automatisch einen Teil seiner Altersversorgung kosten wird.

Genau dagegen hatte sich der frühere Oberbürgermeister immer gewehrt. Noch vor Beginn des Strafprozesses hatte er eine mögliche Absprache zur Beschleunigung des Verfahrens abgelehnt. Danach wäre er bei einem Geständnis im Sinne der Anklage zu einer Bewährungsstrafe von zehn/elf Monaten verurteilt worden. Bei einer solchen Verurteilung hätte er im entsprechenden Disziplinarverfahren vielleicht eine Kürzung der Altersbezüge hinnehmen müssen. Aber diese Kürzung wäre nicht zwingend gewesen. Das wäre erst bei einer Strafe von mindestens zwölf Monaten der Fall. Trotzdem war Schöner das Risiko offenbar zu hoch. Er wehrte sich.

Sieben Sitzungstage lang kämpfte der Politiker gegen den Vorwurf der Untreue in Zusammenhang mit dem Kauf einer digitalen Musikanlage durch die Stadt für 12 465,87 Euro. Die Anlage war kurz vor dem Ausscheiden Schöners 2014 mit Spendengeldern für die musikalische Früherziehung angeschafft worden. Rund zwei Jahre später, im September 2016, fanden Polizisten die Anlage im Probenraum der Musikband, in der Schöner damals Schlagzeug spielte. Und dann ist da nach ein Bautrupp einer kommunalen Gesellschaft, der während der Arbeitszeit im privaten Garten des Oberbürgermeisters tätig gewesen sein soll. Angeblich aus Dankbarkeit für die gute Zusammenarbeit mit dem Politiker. Auch den darauf gestützten Vorwurf der Vorteilsannahme ließ Schöner nicht gelten.

Noch am Morgen des achten Prozesstages waren er und sein Verteidiger in diesem Punkt kämpferisch. Entgegen der ursprünglichen Planung des Tages – vorgesehen waren die Plädoyers und das Urteil – stellten sie eine Reihe von weiteren Beweisanträgen, um die Unschuld des Angeklagten zu belegen. Wenig später – und zur Überraschung aller anderen Beteiligten – baten sie um ein Rechtsgespräch. Es folgte eine Reihe von Gesprächen zwischen Richtern, Staatsanwalt und Verteidiger hinter verschlossenen Türen. Über die einzelnen Schritte und den jeweiligen Inhalt wurde die Öffentlichkeit im Saal anschließend jeweils informiert.

Dabei wurde Schritt für Schritt klar, was an den nächsten Prozesstagen passieren wird. Der Politiker wird über seinen Verteidiger ein Geständnis ablegen. Er wird am Ende des Prozesses, voraussichtlich in der kommenden Woche, wegen Untreue und wegen Vorteilsannahme zu einer Gesamtstrafe zwischen 15 und 18 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt werden. Er wird sich zuvor notariell verpflichten, an die Stadt Homburg den Betrag in Höhe von 12 465,87 Euro zu bezahlen. Außerdem wird er als Bewährungsauflage 5000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen. So das Ergebnis der Absprache zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht. Diese Absprache und das vom Verteidiger abgelegte kurze Geständnis im Sinne der Anklage wurde anschließend von Schöner bestätigt. Mit einem stillen „Ja“ – verknüpft mit einem nach unten gerichteten Blick, der auch ein zartes Nicken der Resignation gewesen sein könnte. Der Prozess wird fortgesetzt.

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