Wenn der Grabstein zum Sicherheitsrisiko wird

Schiffweiler · . Die Gemeinde Schiffweiler ist als Friedhofsträger für den verkehrssicheren Zustand der gemeindeeigenen Friedhöfe verantwortlich, heißt es in einer Pressemitteilung. Die geltende Friedhofssatzung sowie die technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA Grabmal) Ausgabe Juli 2012 enthält Bestimmungen darüber, dass Grabmale in verkehrssicherem Zustand zu halten sind.

Das bedeutet, dass Grabmale keine Gefahr für Besucher und Mitarbeiter darstellen dürfen. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Standsicherheit des Grabmals nicht gewährleistet ist.

Die Gemeinde Schiffweiler überprüft daher jährlich die Standsicherheit der Grabmale. Die Anlagen müssen daraufhin untersucht werden, ob sie noch fest stehen. Sollten bei der Überprüfung schadhafte oder nicht standsichere Grabmale festgestellt werden, so hat die Gemeinde umgehend Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, heißt es weiter. Grabmale, die stark umsturzgefährdet sind und eine unmittelbare Unfallgefahr darstellen, werden von den Mitarbeitern auf die Grabstätte niedergelegt.

Da oft nicht mehr festzustellen ist, wer als Nutzungsberechtigter für die Sicherung verantwortlich ist, werden die Grabmale mit einem Aufkleber versehen. Wenn ein Nutzungsberechtigter ermittelt werden kann, wird dieser von der Friedhofsverwaltung schriftlich informiert.

Rückfragen: Kristina Schmid, Friedhofsverwaltung, Telefon (0 68 21) 6 78 21.

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