Pfarreien der Zukunft im Bistum Trier Für die Späterstarter gibt es Übergangsregelungen

Kreis Neunkirchen · (cle) Es wird im Bistum keine Zeit ohne Gremien geben. So heißt es aus Trier mit Blick auf die Errichtung der Pfarreien der Zukunft (PdZ, siehe „Info“). Nun braucht es aber Übergangsregelungen für die Großpfarreien, die nicht schon zum 1. Januar 2020 starten.

 Judith Rupp, Pressesprecherin Bistum Trier.

Judith Rupp, Pressesprecherin Bistum Trier.

Foto: Bistum Trier/Thewalt

Beispielsweise die Pfarrei der Zukunft Neunkirchen und die Pfarrei der Zukunft Lebach. Die Amtzeit der Räte läuft jetzt Ende 2019 aus.

„Es ist vorgesehen, eine gesetzliche Regelung zu erlassen, dass die jetzigen Pfarrgemeinderäte, Pfarreienräte, Pfarreienräte Direkt und Kirchengemeinderäte ihre Geschäfte über das Ende der Amtszeit Ende 2019 fortführen. Als Übergangsmandat“, erklärt auf Anfrage unserer Zeitung Bistum-Pressesprecherin Judith Rupp. Die Amtszeit ende dann mit der Errichtung der Pfarreien der Zukunft, spätestens am 31. Dezember 2021. „Für die Ende 2019 ausscheidenden Mitglieder der Verwaltungsräte soll der Pfarrgemeinderat wie bislang Mitglieder nachwählen“, so Rupp weiter. Die Amtszeit der Mitglieder der Verwaltungsräte ende mit der Errichtung der Pfarreien der Zukunft.

Regelungen gibt es auch für den neuen Rat der Pfarrei. Dieses Gremium trifft strategische Entscheidungen in pastoralen und wirtschaftlichen Fragen. Der erste Rat der Pfarrei bildet sich überall genauso wie für die Pfarreien der Zukunft, die schon am 1. Januar 2020 errichtet werden, wie Rupp weiter erklärt. „Das heißt: Eine Versammlung wählt den ersten Rat der Pfarrei. Dessen Amtszeit dauert dann ein Jahr. Je nachdem, ob diese Pfarreien am 1. Januar 2021 oder am 1. Januar 2022 errichtet werden, amtieren sie bis 31. Dezember 2021 oder längstens bis 31. Dezember 2022. Damit endet die Amtszeit des ersten Rates der Pfarrei für alle 35 geplanten Pfarreien einheitlich ein Jahr nach Errichtung der letzten Pfarrei.“ Damit könne  die folgende reguläre Wahl mit Urwahl für das ganze Bistum geordnet und vorbereitet werden.

Für den Übergang der Verwaltungsräte zu den ersten Verwaltungsteams in den Pfarreien der Zukunft ist laut Rupp für die Pfarreien, die zum 1. Januar 2020 errichtet werden, sowie auch für alle anderen vorgesehen, dass „mindestens drei Mitglieder eines jetziges Verwaltungsrates“ zusammenkommen müssten, damit die Mindestgröße für ein Verwaltungsteam erfüllt sei.  „Sie werden dann vom ersten Rat der Pfarrei als Verwaltungsteam für die Übergangszeit von zwei Jahren bestätigt und erhalten vom Leitungsteam eine Aufgabenbeschreibung.“

Ein Zeitplan für die Besetzung der Leitungsteams für die Pfarreien der Zukunft, die zum 1. Januar 2021 oder zum 1. Januar 2022 starten, liegt laut Judith Rupp noch nicht vor.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort