Kreis macht aufs neue Wohngeld aufmerksam

Kreis Neunkirchen · Der Bund hat zum 1. Januar das Wohngeld reformiert. Im Kreis Neunkirchen gab es im Dezember rund 500 Bezieher. Die Verwaltung hat den Eindruck, dass viel zu wenig Menschen um ihren Anspruch wissen.

Von einer "richtig guten Sache" spricht Sören Meng. Dem neuen Landrat im Kreis Neunkirchen geht das Thema seiner ersten Pressekonferenz im Amt gut über die Lippen. Kein Wunder: Die Wohngeldreform des Bundes, um die es geht, bedeutet für manche Menschen im Kreis mit niedrigem Einkommen eine Verbesserung ihrer Lebenssituation. Ein Zwei-Personen-Haushalt, der bislang durchschnittlich 113 Euro im Monat erhalten hatte, kann jetzt mit etwa 186 Euro rechnen. Das sei eine positive Nachricht, findet Meng. Ebenfalls erfreulich: Beim Thema Wohngeld muss sich der neue Landrat nicht einmal mit seinen sieben Kommunen anlegen und sie finanziell weiter belasten. Denn die Kosten für das Wohngeld zahlen Bund und Land, der Kreis gibt das Geld an die Menschen weiter. So erfreulich das Ganze ist, haben Meng, Sozialdezernentin Birgit Mohns-Welsch und die zuständige Mitarbeiterin Nadine Huber jedoch festgestellt: Was es mit dem Wohngeld auf sich hat, ist längst nicht jedem Bürger im Kreis klar.

Wohngeld gibt es seit über 50 Jahren. Es ist gedacht für Leute, die mit ihrem Einkommen eben so über der Grenze zu Sozialleistungen liegen (etwa Grundsicherung für Arbeitssuchende, im Alter oder bei Erwerbsminderung), aber doch so knapp bei Kasse sind, dass sie jeden Euro mehr als einmal umdrehen müssen. Familien, Rentner, Alleinerziehende sind nicht selten betroffen. Wohngeld gibt es einmal als Mietzuschuss für Mieter, aber auch als sogenannten Lastenzuschuss für Menschen, die in den eigenen vier Wänden leben, aber zugleich einkommensschwach sind. Auf diesen Zuschuss besteht ein Rechtsanspruch. Voraussetzung ist aber, dass die möglichen Bezieher selbstständig einen Antrag stellen.

Die Wohngelderhöhung, sagt Landrat Meng, betreffe bundesweit 450 000 Haushalte, die entweder noch Leistungen aus der Grundsicherung oder Wohngeld bezögen. Es werde damit gerechnet, dass mehr als 320 000 Haushalte neu oder wieder wohngeldberechtigt seien. Im Zusammenspiel von Wohngeldtabelle, Höhe der Sozialleistungen und eigenem Einkommen können Menschen auf der Grenze zwischen Sozial- und Wohngeld pendeln. Im Kreis Neunkirchen habe es im Dezember rund 500 Bezieher gegeben, erläutert Kreis-Sozialamtsmitarbeiterin Huber. Mit der neuen Wohngeldtabelle könnte die Notwendigkeit des Bezugs von Grundsicherung für einige enden. Das Sozialamt überprüfe das von sich aus, genauso wie die Frage Sozial- oder Wohngeld bei einem Erstantrag amtsintern geklärt werde.

Dezernatsleiterin Mohns-Welsch macht auf einen weiteren Punkt aufmerksam: Wer den Zuschuss zum Wohnen beziehe, sei auch berechtigt, das Paket für Bildung und Teilhabe zu beantragen. Das bringe weitere finanzielle Entlastung, weil es zum Beispiel Fahrtkosten fürs Kind zur Schule oder beispielsweise die Finanzierung von Klassenfahrten abdecke.

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HintergrundWohngeld wird immer nur für ein Jahr gewährt, dann müssen Bezieher einen neuen Antrag stellen. Wohngeldbescheide, die 2015 erteilt worden sind und in das Jahr 2016 hineinreichen, werden von der Wohngeldbehörde des Kreises automatisch auf ein höheres Wohngeld überprüft. Es ist also für diesen Zeitraum kein neuer Antrag notwendig. Ein eventuell höherer Betrag werde automatisch nachgezahlt, so die Kreisverwaltung. Antragsformulare bekommen Bürger in ihren Rathäusern und bei der Kreisverwaltung. mbe

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