Gebäude soll stabil sein Friedrichsthaler Bahnhof dem Verfall preisgegeben

Friedrichsthal · Von Michèle Hartmann

 Der einst stolze Bahnhof in Friedrichsthal, von den Gleisen aus betrachtet.

Der einst stolze Bahnhof in Friedrichsthal, von den Gleisen aus betrachtet.

Foto: Uwe Quast

Mit dem Friedrichsthaler Uwe Quast war die SZ vor wenigen Tagen am Bahnhof in Friedrichsthal verabredet. Der Mann kennt das einst stolze Haus schon aus seiner Kindheit, er erinnert sich an die damals üblichen Schalterbeamten, an die gediegene wie intakte Infrastruktur und Ausstattung, an ein Haus, das man gerne betrat. Auch weil es überall proper war. Und heute? Ist der denkmalgeschützte Bahnhof eine einzige Verheerung. Es ist auch nicht das erste Mal, dass wir über ihn berichten.

Wer ihn betritt und beispielsweise mit dem Zug zur Arbeit fährt, sollte vielleicht nicht all zu üppig gefrühstückt haben. Denn es könnte sein, dass  sich das Frühstück gleich wieder „meldet“. So furchtbar schmutzig, so unfassbar eklig ist es hier. Uwe Quast, der hier schon des öfteren Fotos gemacht hat, erzählt, dass mittlerweile Feuchtigkeit, dass Nässe durchs ganze Haus zieht. Und wenn es regnet, könne man im Innern die Pfützen bewundern.

Vor zwei Jahren wurde der Bahnhof von Privat an Privat weiterverkauft - für mehr als 20 000 Euro (SZ vom 3. Mai 2016). Damals hieß es, die Immobilie hätten zwei Männer erworben, die zu den nötigen Terminen mit Dolmetscher erschienen, weil sie der deutschen Sprache nicht mächtig seien. Was sie mit dem Gebäude vorhatten oder vorhaben, ist bis heute nicht ersichtlich. Wobei sich mehr denn je die Frage aufdrängt, warum jemand einen Bahnhof erwirbt, um ihn anschließend vergammeln zu lassen. Die drängendste aller Fragen aber ist die: Wie sieht es um den baulichen Zustand des Hauses aus? Sind hier, bei zunehmendem Verfall, in nächster Zeit irgendwelche Gefahren für Leib und Leben zu erwarten? Dieses Frage beantwortet Lars Weber, Pressesprecher des Regionalverbandes Saarbrücken in Hinblick auf die Untere Bauaufsicht (UBA), die hier ins Spiel kommt.

Weber schickt voran, dass es nach der Landesbauordnung Aufgabe der UBA sei, das Baugeschehen zu überwachen „und auch in Bezug auf die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nach pflichtgemäßem Ermessen die entsprechenden Anordnungen zu treffen“. Es gehe allerdings  nicht darum, verwahrloste oder im Auge des jeweiligen Betrachters nicht mehr schön aussehende Bauwerke zu beseitigen oder deren bauliche Veränderung anzuordnen. Vielmehr müsse „immer eine Gefahr für Leib und Leben, ausgehend von einer mangelnden Standsicherheit der baulichen Anlagen insgesamt, oder ihrer einzelnen Bauteile, gegeben sein“. In vielen Fällen müsse die Behörde zunächst immer zum geringsten Mittel greifen, da es sich oft um einen Eingriff in das Eigentumsrecht des Grundstücks- beziehungsweise Gebäudeeigentümers handele. So seien Maßnahmen seitens der Behörde in der Regel nur zur akuten Gefahrenabwehr zulässig,  meist seien Absperrmaßnahmen das zulässige und geeignete Mittel zur Gefahrenabwehr.

Das zur allgemeinen Erklärung. Und nun konkret zum Bahnhof selbst: Das Gebäude, so  Lars Weber, werde vom zuständigen Baukontrolleur der Unteren Bauaufsicht des Regionalverbandes regelmäßig - „etwa alle sechs Monate“ - in Augenschein genommen. Neben den regelmäßigen Kontrollen könne die UBA auch auf Meldung der örtlichen Polizeibehörde oder des örtlichen Bauamtes aktiv werden. Weber: „Alle bisherigen Kontrollen haben ergeben, dass das Gebäude sehr standsicher ist und keine konkrete Gefahr für die Bürgerinnen und Bürger vom Gebäude ausgeht. Sollte sich der Zustand dramatisch verschlechtern oder in Teilbereichen Gefahr durch herunterfallende Teile für dort verkehrende Menschen bestehen, wäre eine Absperrung mittels Bauzaun das Mittel der Wahl.“

Das ist ja schon mal beruhigend. Wenngleich sich an der Optik  wohl nichts ändern wird.

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