Müllgebühr-Satzung kommt in die Tonne

Saarbrücken. Die Tage der Mindestleerungen für saarländische Restmülltonnen scheinen gezählt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis hat gestern in einem Berufungsverfahren einem 60-jährigen Völklinger Recht gegeben und einen Teil der Abfallgebührensatzung des Entsorgungszweckverbandes (EZV) Völklingen für nichtig erklärt

Saarbrücken. Die Tage der Mindestleerungen für saarländische Restmülltonnen scheinen gezählt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis hat gestern in einem Berufungsverfahren einem 60-jährigen Völklinger Recht gegeben und einen Teil der Abfallgebührensatzung des Entsorgungszweckverbandes (EZV) Völklingen für nichtig erklärt. Dieser betrifft die so genannte Mindestleerungsgebühr, also die Tatsache, dass der Verbraucher neben einer jährlichen Grundgebühr mindestens zehn Leerungen zu bezahlen hat - auch wenn er sie nicht in Anspruch nimmt.Der Kläger, Werner Schmitt aus Völklingen, hatte in den Jahren 2009 und 2010 durch konsequente Müllvermeidung und -trennung seine 120-Liter-Tonne nur vier Mal beziehungsweise sechs Mal leeren lassen. Warum er trotzdem für zehn Leerungen bezahlen sollte, erschloss sich ihm nicht. "Es kann nicht sein, dass die Leute dazu angehalten werden, Müll zu vermeiden und dann dafür bestraft werden, wenn sie es zu gut machen", sagte er unserer Zeitung.

Das Gericht folgte dieser Auffassung. Das saarländische Abfallwirtschaftsgesetz besage, dass Abfallgebühren so bemessen und gestaffelt werden müssten, dass wirksame Anreize zur Müllvermeidung geschaffen werden. Es gebe demnach keine Gründe, die mindestens zehn Leerungen im Jahr erforderlich machen.

Das Urteil des OVG könnte nun weitreichende Folgen haben. "Ich fasse das als Grundsatzurteil auf, das seine Kreise ziehen wird", sagte Völklingens Oberbürgermeister Klaus Lorig. "Für uns waren die zehn Leerungen eine Größenordnung, die wir als vernünftig erachtet haben. Nun müssen wir wohl einen Punkt in der Satzung neu fassen. Wir wollen nicht stur sein, sondern stellen uns diesen neuen Tatsachen. Und wir werden es nicht lange anstehen lassen." Gleichwohl wolle er die Urteilsbegründung in der kommenden Woche abwarten, bevor Konsequenzen gezogen würden.

Das will auch der Entsorgungsverband Saar (EVS). Zwar gebe es Unterschiede in den Satzungen beider Entsorgungsverbände, doch auch der EVS würde - wenn notwendig - handeln. "Wir werden gegebenenfalls unsere Satzung anpassen, wenn Nachbesserungsbedarf besteht", erklärte Geschäftsführer Karl Heinz Ecker. Er deutete bereits an, dass die Kosten für eine Änderung umgelegt werden könnten: "Das wären natürlich nur geringe Beträge, aber wir müssen unsere Gesamtkosten weiterhin decken." Ecker denkt an die Finanzierung von Personal, Maschinen und Anlagen. Wie eine Änderung aussehen könnte, ließ er offen. "Was sagt denn das Urteil? Vier Mindestleerungen? Sechs? Keine? Ich denke, es gibt mehrere Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Klar ist aber, dass wir einen Plan in der Tasche haben sollten." Ecker rechnet mit einer steigenden Zahl von Widersprüchen gegen die Gebührenordnung - auch wenn es diesbezüglich noch keine Klage gegen den EVS gegeben hat.

Das Umweltministerium wollte gestern dazu keine Stellungnahme abgeben.

Meinung

Bitte sparen - aber nicht zuviel

Von SZ-RedaktionsmitgliedSascha Sprenger

Mit seinem Urteil hat das saarländische Oberverwaltungsgericht Fakten geschaffen, die den Entsorgern noch Kopfzerbrechen bereiten werden. Es zeigt sich deutlich, dass die Entsorger ein nicht nachvollziehbares System geschaffen haben. Viel zu oft drängte sich bei der Einführung des neuen Abfall-Gebührensystems der Verdacht auf, dass der Bürger zwar Müll einsparen soll - aber bitteschön nicht zuviel. Anders ist es nicht zu erklären, dass sich die Entsorger bislang dagegen gesträubt haben, von den Mindestleerungen Abstand zu nehmen. Es ist logisch, den Bürger dafür zu belohnen, dass er Müll vermeidet. Und je mehr er vermeidet, desto mehr sollte er belohnt werden. Alles andere widerspricht dem Tenor des Abfallwirtschaftsgesetzes und damit dem Willen des Gesetzgebers.

Was spricht eigentlich dagegen, eine höhere Grundgebühr zu erheben und darüber hinaus die Bürger nur ihre Leerungen bezahlen zu lassen? Denn die wehren sich nicht grundsätzlich gegen die Gebühren, sondern nur gegen die ihrer Meinung nach ungerechte Verteilung der Kosten. Damit wäre dem Bürger leichter zu vermitteln, warum sich Müllvermeidung lohnt.

HINTERGRUND

Der Entsorgungsverband Saar (EVS) besteht seit 1998 und ist ein Zweckverband, in dem der Großteil der saarländischen Gemeinden organisiert ist. Er beschäftigt rund 450 Mitarbeiter.

Seit 1. Januar gibt es ein neues Abfall-Gebührensystem, bei dem eine Anzahl von Mindestleerungen festgelegt worden ist. Durch das neue Gebührensystem, so der EVS, würden jene Bürger entlastet, die ihre Abfälle trennen und so die Restmüllmenge reduzieren.

Massive Kritik gab es bereits vor der Einführung des neuen Gebührensystems. Die Vielzahl der Anrufe von verunsicherten und verärgerten Kunden legte zwischenzeitlich sogar die EVS-Telefonanlage lahm. red

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