Mischzone statt Fußgängerzone

Mischzone statt FußgängerzoneZum Artikel "In der Fußgängerzone müssen Radler langsam fahren" des Leser-Reporters Hermann Mindermann vom 7. Juni in der Saarbrücker Zeitung:Der Hinweis auf das vorhandene Gefahrenpotenzial, wenn Radfahrer und Fußgänger - und hier insbesondere Kinder - in der Fußgängerzone zusammentreffen, ist berechtigt und richtig

Mischzone statt Fußgängerzone

Zum Artikel "In der Fußgängerzone müssen Radler langsam fahren" des Leser-Reporters Hermann Mindermann vom 7. Juni in der Saarbrücker Zeitung:

Der Hinweis auf das vorhandene Gefahrenpotenzial, wenn Radfahrer und Fußgänger - und hier insbesondere Kinder - in der Fußgängerzone zusammentreffen, ist berechtigt und richtig. Bedauerlicherweise hat der Leserreporter offenbar vergessen, dass es gerade die Fraktion, der er damals - also vor zirka 25 Jahren - angehörte, das Radfahren in der Fußgängerzone zugelassen hat und auch den Hinweis, "Vorsichtiges Radfahren erlaubt" nicht akzeptiert hat. Seither gilt der Hinweis "Schritttempo fahren". Die jetzige "Fahrerlaubnis" ist gegen den Widerstand der damaligen FWG-Fraktion durch die großen Fraktionen beschlossen worden.

Ungeheuerlich finde ich allerdings den Hinweis von Herrn Matuschek (bekennender Radfahrer), dass Rücksichtnahme nicht nur für die Radfahrer gilt, sondern auch von allen zu fordern ist, die sich in der Fußgängerzone bewegen.

Wenn die Fußgängerzone nunmehr eine Mischfunktion haben soll, so ist die derzeitige Bezeichnung wohl nicht mehr zutreffend. "Mischzone" wäre dann wohl zutreffender. Bei dieser Einschätzung sollte allerdings die Beschilderung ergänzt werden: "Vorsichtiges Rangieren mit Rollatoren, Rollstühlen und Kinderwagen erlaubt", "Spielende Kinder haben auf Radfahrer zu achten".

Günther Trautmann, St. Ingbert

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