Regelungen in Merzig-Wadern ab 13. Mai Diese Regelungen gelten ab Donnerstag im Grünen Kreis

Merzig-Wadern · Die Regelungen des Saarland-Modells bringen für die Menschen im Kreis Merzig-Wadern wieder einige Lockerungen, die durch die Bundes-Notbremse zuletzt versagt blieben. Die Stadt Merzig hat die nun gültigen Regelungen zusammengestellt.

 Das Testzentrum im Cloef-Atrium hat an Christi Himmelfahrt geöffnet.

Das Testzentrum im Cloef-Atrium hat an Christi Himmelfahrt geöffnet.

Foto: leis/Tina Leistenschneider

„Private Treffen sind mit drei Haushalten möglich, wobei zwei Haushalte zum gleichen familiären Bezugskreis gehören müssen“, heißt es vonseiten der Stadt. Es dürfen sich maximal fünf Menschen treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren, Genesene und vollständig Geimpfte nicht mitzählen. Lebenspartner, die nicht zusammen wohnen, gelten als ein Haushalt.

„Bei Haushalten, denen bereits vier oder mehr Personen angehören, dürfen abweichend zwei weitere Personen, wovon höchstens eine nicht aus dem familiären Bezugskreis des gastgebenden Haushaltes stammen darf, gleichzeitig anwesend sein“, ergänzt die Stadt. Im Außenbereich dürfen sich zehn Menschen treffen, allerdings müssen alle einen negativen Schnelltest vorlegen.

Für die Nutzung körpernaher Dienstleistungen und den Besuch im Einzelhandel ist ebenfalls ein negativer Schnelltest vorzulegen. Von der Testpflicht ausgenommen sind nach Worten der Stadt unter anderem der Lebensmittelhandel, Apotheken, Tankstellen, Banken, Optiker und die Post.

Ebenfalls geöffnet sind Fitness-Studios und vergleichbare Sporteinrichtungen. Wer einen negativen Schnelltest vorlege, könne unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln trainieren. Auch Freizeit- und Amateursport sei teilweise wieder zulässig – so bei kontaktfreien Sportarten (im Innnenbereich mit Schnelltest). Sport mit Kontakt und Zweikämpfe sind im Außenbereich mit Schnelltest zulässig.

Weiterhin geöffnet sind nach Worten der Stadt der Wolfspark Werner Freund und der Archepark. Die Stadt weist darauf hin, dass die Abstands- und Hygieneregeln dort einzuhalten sind und betont: „Ein Mund-Nasen-Schutz ist verpflichtend zu tragen.“ Geschlossen bleiben das Feinmechanische Museum Fellenbergmühle, das Expeditionsmuseum Werner Freund und das B-Werk Besseringen sowie die Jugendhäuser. Eine Ausnahme nennt die Stadt allerdings: Das Jugendhaus Merzig biete unter Einhaltung der hygienischen Maßnahmen die Hausaufgaben-AG an, helfe bei Bedarf Jugendliche ab zwölf Jahren in Einzelgespräche nach Anmeldung und berate bei der Suche nach einem Praktikums- beziehungsweise Ausbildungsplatz.

Theater, Konzerthäuser und Kinos dürfen wieder öffnen; die Besucher müssen einen negativen Test vorlegen. In der Merziger Stadthalle werden bis zum 31. Mai keine Veranstaltungen stattfinden. Lediglich die Durchführung von Sitzungen sind dort nach Worten der Stadt möglich. Die städtischen Bürgerhäuser und Vereinshäuser können im Einzelfall lediglich für die Nutzung von Sitzungen oder den Betrieb von Schnelltestzentren genutzt werden. Auch hier müssen die gültigen Abstands-, Kontakt- und Hygienevorgaben eingehalten werden, mahnt die Stadt, und betont: „Alle anderen Nutzungen sind ausgeschlossen.“

Die Stadt Merzig stellt klar: Schnelltests dürfen bei Vorlage maximal 24 Stunden alt sein. Als genesen gilt, wer in den letzten sechs Monaten nachweislich eine Corona-Infektion überstanden hat und dessen negativer PCR-Test mindestens 28 Tage zurückliegt. Vollständig geimpft ist derjenige, bei dem die zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.

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