Stadt soll prüfen, ob Beschluss zu Rieffstraße rechtswidrig ist

Merzig · Die SPD-Fraktion im Merziger Stadtrat fordert von der Verwaltung eine Aufklärung darüber, ob der Mehrheits-Beschluss des Stadtrates in Sachen Rieffstraße in der letzten Ratssitzung unter Umständen rechtswidrig gewesen sei. Diesen Vorwurf habe, so heißt es in einem Schreiben von Fraktionsgeschäftsführer Hubert Schönhofen an Bürgermeister Marcus Hoffeld , der Sprecher des Oppositionsbündnisses aus Grünen, Piraten und Freien Wählern, Klaus Borger, in der Sitzung erhoben. Borger hatte geäußert, dass es planungsrechtlich nicht zulässig sei, das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (B-Plan) einzuleiten, ohne dass es eine präzise Beschreibung des Vorhabens gebe, was mit diesem B-Plan rechtlich abgesichert werden solle. Genau das hatte der Stadtrat mit großer Mehrheit mit Bezug auf die geplante Ansiedlung von Verbrauchermärkten in der Rieffstraße beschlossen: Es soll zum Beginn des Verfahrens ausdrücklich auf eine konkrete Definition der Sortimente, die dort verkauft werden dürfen, verzichtet werden. Vielmehr soll diese Festlegung erst im Zuge des laufenden Planungsverfahrens erfolgen. "Mangelnde Fachkenntnis"

Die SPD-Fraktion im Merziger Stadtrat fordert von der Verwaltung eine Aufklärung darüber, ob der Mehrheits-Beschluss des Stadtrates in Sachen Rieffstraße in der letzten Ratssitzung unter Umständen rechtswidrig gewesen sei. Diesen Vorwurf habe, so heißt es in einem Schreiben von Fraktionsgeschäftsführer Hubert Schönhofen an Bürgermeister Marcus Hoffeld , der Sprecher des Oppositionsbündnisses aus Grünen, Piraten und Freien Wählern, Klaus Borger, in der Sitzung erhoben.

Borger hatte geäußert, dass es planungsrechtlich nicht zulässig sei, das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (B-Plan) einzuleiten, ohne dass es eine präzise Beschreibung des Vorhabens gebe, was mit diesem B-Plan rechtlich abgesichert werden solle. Genau das hatte der Stadtrat mit großer Mehrheit mit Bezug auf die geplante Ansiedlung von Verbrauchermärkten in der Rieffstraße beschlossen: Es soll zum Beginn des Verfahrens ausdrücklich auf eine konkrete Definition der Sortimente, die dort verkauft werden dürfen, verzichtet werden. Vielmehr soll diese Festlegung erst im Zuge des laufenden Planungsverfahrens erfolgen.

"Mangelnde Fachkenntnis"

Das gehe so nicht, hatte Borger in der Sitzung des Rates geäußert und der Ratsmehrheit von CDU und SPD vorgeworfen, sie demonstriere damit "schlechte handwerkliche Qualität und mangelnde Fachkenntnis im Bauplanungsrecht ".

Die SPD-Fraktion , die dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt hatte, ein so genanntes B-Plan-Verfahren ohne vorherige Sortimentsbestimmung einzuleiten, will nun seitens der Stadtverwaltung prüfen lassen, ob diese Aussagen Borgers zutreffend sind "und somit festgestellt wird, ob der besagte Beschluss rechtswidrig ist oder nicht", fährt Schönhofen fort. Und abschließend: "Das Ergebnis der Prüfung bitte ich allen im Stadtrat vertretenen Fraktionen in der nächsten Stadtratssitzung mitzuteilen." Auch solle die Verwaltung es öffentlich machen.

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