Naturschützer prangern Fällen alter Buchen anRevierleiter verweist auf "Dillinger Hüttenwald-Urteil"

Noswendel. Scharfe Kritik übte Günter Barth, Nabu-Mitglied und Betreuer des Naturschutzgebietes (NSG) "Noswendeler Bruch", an der kürzlich durchgeführten Baumfäll-Maßnahme des Saarforst-Landesbetriebes. Bei einem Rundgang am Abend des 4

Noswendel. Scharfe Kritik übte Günter Barth, Nabu-Mitglied und Betreuer des Naturschutzgebietes (NSG) "Noswendeler Bruch", an der kürzlich durchgeführten Baumfäll-Maßnahme des Saarforst-Landesbetriebes. Bei einem Rundgang am Abend des 4. April habe er feststellen müssen, dass im Bereich des Friedwaldes innerhalb des Waldareals Noswendeler Bruch mehrere Buchenalthölzer frisch gefällt worden seien, teilte Barth der Saarbrücker Zeitung mit.Dabei handele es sich nach seiner Erkenntnis überwiegend um Randbäume. Wie Barth in seiner Mitteilung weiter betont, sei zwar innerhalb des Friedwaldes eine ordnungsgemäße Forstwirtschaft gestattet. Allerdings sei gemäß Managementplan das Fällen älterer Einzelbäume ab einem gewissen Stammdurchmesser ausdrücklich untersagt.

"Im vorliegenden Fall handelt es sich um solche Altbäume, die von hohem ökologischen Wert sind", unterstreicht Barth. Besonders harsch ist seine Kritik wegen des Eingriffs während der Brutperiode. "Der Bereich des Friedwaldes ist potentielles Brutgebiet schutzbedürftiger Arten wie Rotmilan und Waldschnepfe", erklärt der NSG-Betreuer. Bereits vor zwei Jahren habe es massive Probleme wegen Aufarbeitungs- und Abräumarbeiten während der Brutperiode in diesem Gebiet gegeben. Für ihn sei es deshalb umso unverständlicher, dass nach seiner Meinung wiederum gegen den Naturschutz gehandelt worden sei.

Auf Anfrage der Saarbrücker Zeitung bestätigte Forstamtsrat Jörg Tillmann den kürzlich erfolgten Holzeinschlag. Allerdings gibt der Revierleiter zu bedenken: "Diese Bäume wurden ausschließlich wegen akuter Verkehrsgefährdung gefällt." Die Aussage, das Fällen bestimmter Bäume sei rechtlich nicht zulässig, bewertet er als "unschöne Behauptung", und "absichtlich gestreute Unwahrheit". Der Noswendeler Bruch erlaube "eine Entnahme der Bäume im Rahmen der Einzelstamm-Wirtschaft", sagt der Forstfachmann. Darüber hinaus müsse man im Rahmen der Verkehrssicherung auch an Wegen tätig werden. Genau dieses sei erfolgt. Auch zum Vorwurf der Brutstörung seltener Vogelarten nahm Tillmann Stellung: "Diese Tiere brüten grundsätzlich nicht an stark frequentierten Wegen." In der Waldfläche habe man bereits weit vor der Brutzeit alle Ausdünn-Arbeiten abgeschlossen.

Er sei dem Naturschutz nicht nur von Berufs wegen, sondern auch als Nabu-Mitglied verpflichtet, lässt Tillmann wissen. Umso mehr sehe er es als verwerflich und schade, wenn "absichtlich und plakativ mit Halbwahrheiten gearbeitet wird."Merzig. Die Gefahren, die von morschen Bäumen an Wanderwegen ausgehen, solle man keinesfalls unterschätzen, lautet die eindringliche Warnung von Revierleiter Jörg Tillmann. Im Gespräch mit der SZ verwies Tillmann auf einen Vorfall, der bittere Konsequenzen nach sich zieht.

Ein herabstürzender Ast im Privatwald der Dillinger Hütte hatte eine Spaziergängerin getroffen, berichtet der Forstamtsrat. Folge: Mit gebrochenen Knochen und Schädel blieb die Frau bewusstlos liegen. Seit dieser Zeit liege sie im Wachkoma. Die Dillinger Hütte, Besitzerin des Waldes, wurde sehr stark in Regress genommen", sagte Tillmann. Man sei seitens der Forstverwaltung in der Pflicht, solche gefahrbringenden Bäume zu fällen. "Das Holz wird nicht aufgearbeitet, sondern verbleibt im Wald zur natürlichen Zersetzung", so Tillmann. Und weiter: "Man nimmt die Gefahr und tut zusätzlich noch etwas für die Ökologie." owa

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