Anwohnerparken Kein Anwohnerparken in Merzig

Merzig · Stadtrat beschließt Verzicht auf geplante Anwohner-Parkzonen – Interesse bei Betroffenen war zu gering.

 In Merzig ändern sich ab 1. Januar die Parkregelungen. Was aber nicht kommen wird: das geplante Anwohnerparken.

In Merzig ändern sich ab 1. Januar die Parkregelungen. Was aber nicht kommen wird: das geplante Anwohnerparken.

Foto: dpa/Arne Dedert

In der Stadt Merzig wird es, entgegen früherer Planungen, mit der Einführung des neuen Parkraumkonzeptes keine Einwohnerparkzonen in innenstadtnahen Wohnstraßen geben. Vorgesehen war dies in mehreren Straßen im Umfeld des Seffersbaches sowie im Bereich der Von-Boch-Straße. Die Verwaltung wollte damit im Zuge der Neuordnung der Parkraumbewirtschaftung ab 2018 den häufigen Klagen von Anwohnern dieser Gebiete nachkommen, dass in diesen Straßen zu viele Dauerparker ihre Fahrzeuge abstellen.

Im Zuge des neuen Parkraumkonzeptes für die Merziger Innenstadt werden die zulässigen Parkzeiten und die anfallenden Gebühren auf den vorhandenen Parkflächen in der Innenstadt neu geregelt. Gänzlich kostenfreies Parken ohne Zeitlimit ist ab 1. Januar auf den ausgewiesenen Flächen in der Innenstadt nicht mehr möglich. Die Verwaltung hatte, um einer Zunahme des Dauerparkens in angrenzenden Nebenstraßen entgegenzuwirken, die Einführung von Parkausweisen für Anwohner der jeweiligen Straßen vorgeschlagen. In diesen Straßen sollten dann auch  Anwohnerparkzonen ausgewiesen werden, wo dann nur noch Fahrzeuge mit dem entsprechenden Ausweis zum Parken abgestellt werden können. Für die Parkausweise war eine jährliche Gebühr von 24 Euro vorgesehen.

Allerdings stieß diese Regelung bei den Betroffenen selbst offenbar auf wenig Gegenliebe, wie eine Befragung der Anwohner seitens der Stadtverwaltung ergab. Die Ergebnisse dieser Befragung wurden dem Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung nun präsentiert. Demnach hatte die Stadt in der so genannten Zone Nord (der Bereich rund um den Seffersbach) 492 Haushalte angeschrieben. Von den befragten Haushalten meldeten sich nur knapp 29 Prozent zurück, konkret gab es 141 Rückmeldungen. Unter diesen 141 Rückmeldungen stimmten zwei Drittel (92) für das Anwohnerparken, 49 sprachen sich dagegen aus. Bezogen auf die Gesamtzahl aller angeschriebenen Haushalte, ergab sich nach den Zahlen der Verwaltung eine Zustimmungsquote von lediglich 18,7 Prozent.

Ähnlich sahen die Zahlen in der Zone Süd (Bereich Von-Boch-Straße/Ernst-Thiel-Straße) aus: Von 426 angeschriebenen Haushalten antworteten mit 151 (35,45 Prozent) zwar etwas mehr. Allerdings war unter diesen 151 Rückmeldungen die Mehrheit, nämlich 78 Befragte (51,6 Prozent), gegen die vorgeschlagene Regelung zum Anwohnerparken. Nur 71 Befragte (47,02 Prozent) äußerten ihre Zustimmung. Somit betrug die Zustimmungsquote in diesem Gebiet laut Verwaltung nur 16,67 Prozent.

In beiden betroffenen Zonen hat sich nach den Zahlen aus dem Rathaus also jeweils weniger als ein Fünftel der Betroffenen für die vorgeschlagene Neuregelung zum Anwohnerparken ausgesprochen. „Da dies bezogen auf die Anzahl der Haushalte sehr wenige sind, schlägt die Verwaltung vor, ein Bewohnerparken derzeit nicht durchzuführen“, heißt es in der Beratungsvorlage an den Stadtrat. Der sah dies ähnlich und billigte den vorgesehenen Verzicht aufs Anwohnerparken bei einer Enthaltung.

Zugleich beschloss der Rat noch eine von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung bei den Ausnahmegenehmigungen für so genannte Werkstattwagen: Zuletzt waren für den Bereich der Kernstadt nach Verwaltungsangaben insgesamt 157 Ausnahmegenehmigungen für diese Werkstattwagen ausgestellt worden. Örtliche Handwerksbetriebe und Pflegedienste können mit dieser Ausnahmegenehmigung ihre Einsatzfahrzeuge auf ausgewiesenen Parkflächen für die Dauer der von ihnen erledigten Tätigkeiten abstellen, ohne einen Parkschein lösen oder die Parkscheibe einstellen zu müssen. Bislang lagen die Gebühren für diese Ausnahmegenehmigungen bei jährlich 80 Euro für das erste Fahrzeug, 50 Euro für das zweite und 25 Euro für jedes weitere. Diese Gebühren steigen ab 1. Januar auf 100 Euro für das erste Fahrzeuge, 75 Euro für das zweite und 50 Euro für jedes weitere.

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