Frist endet in einem Monat Grundsteuer-Erklärungen im Saarland – Großteil der Eigentümer bekommt bald erneut Post

Saarbrücken · Bis Ende Oktober müssen Eigentümer ihre Grundsteuer-Erklärung abgeben. Erst ein Viertel hat dies bereits getan. Das Land will reagieren und plant Erinnerungsschreiben.

Grundsteuer-Erklärungen im Saarland: Eigentümer bekommen bald erneut Post​
Foto: dpa-tmn/Silas Stein

Mehr als drei Viertel der Grundstückseigentümer im Saarland haben gut einen Monat vor Ende der Frist noch keine Grundsteuer-Erklärung abgegeben. Bisher sind nach Angaben des Finanzministeriums 130 000 Erklärungen angegeben – von insgesamt zu erwartenden 560 000. Das Ministerium äußerte sich mit dem Zwischenstand nach drei von vier Monaten „zufrieden“, kündigte aber bereits Erinnerungsschreiben an. Über den Zeitpunkt werde man „zu gegebener Zeit“ informieren.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte jüngst angedeutet, dass die Frist wegen des bislang geringen Rücklaufs verlängert werden könnte. „Ich mache mir auch Sorgen, wie das gegenwärtig abläuft“, sagte er im August. Überlegungen zu einer generellen Verlängerung der Abgabefrist seien im Saarland „noch nicht abgeschlossen“, hieß es im Finanzministerium.

Grundsteuer-Erklärung im Saarland: Ruf nach längerer Frist

Eine Grundsteuer-Erklärung muss abgeben, wer am 1. Januar 2022 Eigentümer eines unbebauten oder bebauten Grundstücks – auch Eigentumswohnungen – oder eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs war. Die Pflicht besteht über den 31. Oktober hinaus. Wer sich weigert, die Erklärung abzugeben, muss mit finanziellen Sanktionen rechnen. Als letztes Mittel kann das Finanzamt den Grundstückswert auch schätzen.

Der Präsident der Steuerberaterkammer des Saarlandes, Michael Leistenschneider, appelliert: „Wir Steuerberater können aktuell jegliche Fristverlängerung nur begrüßen, um unsere Kanzleien und insbesondere unsere Mitarbeiter zeitlich zu entlasten.“ In einem SZ-Interview rief Leistenschneider dazu auf, die Erklärung digital abzugeben. Dies sei „einfacher und weniger fehleranfällig, weil im Hintergrund Plausibilitätsprüfungen mitlaufen, die helfen, Eingabefehler zu vermeiden“.

Grundsteuererklärung: So sieht sie aus, das wird alles abgefragt
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Erklärung per Papier nur in „Härtefällen“ möglich

Nach Angaben des Finanzministeriums sind im Saarland 96 Prozent der bisher vorliegenden Erklärungen über das Steuerportal Elster oder den sogenannten Grundsteuerlotsen eingegangen. Eine Erklärung per Papierformular ist nur in „Härtefällen“ möglich, falls ein Steuerpflichtiger zum Beispiel keinen Computer hat.

Als Hilfe für Grundstückseigentümer hat das Finanzministerium auf www.finanzen.saarland.de unterdessen Antworten auf Dutzende Fragen, die der Finanzverwaltung häufig zum Thema Grundsteuer gestellt werden, online gestellt. Darüber hinaus gibt es nun Klick-Anleitungen für Elster.

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