Krankenkasse genehmigt Rollstuhl nicht

Ensdorf. Kurt Adam aus Ensdorf ist auf Grund seiner Erkrankungen nicht mehr in der Lage, den Rollstuhl zu verlassen. Im Krankenhaus wurde ihm daher ein Attest ausgestellt, das "aus ärztlicher Sicht die Versorgung des bestehenden Rollstuhls mit einem Elektroantrieb als absolut notwendig" ansieht

Ensdorf. Kurt Adam aus Ensdorf ist auf Grund seiner Erkrankungen nicht mehr in der Lage, den Rollstuhl zu verlassen. Im Krankenhaus wurde ihm daher ein Attest ausgestellt, das "aus ärztlicher Sicht die Versorgung des bestehenden Rollstuhls mit einem Elektroantrieb als absolut notwendig" ansieht.Im Oktober 2010 hat seine Frau deshalb bei der zuständigen Krankenkasse, der AOK Saarland, einen Antrag auf Übernahme der Kosten für einen elektronischen Selbstfahrerantrieb gestellt. Doch dieser sei abgelehnt worden. "Es ging hin und her, und ich legte immer wieder Widerspruch ein", berichtet Adam. Ohne Erfolg. Die AOK Saarland habe ihre Entscheidung auch damit begründet, dass die Wohnung der Familie zu klein sei. Die alternativ angebotene elektrische Schiebehilfe habe die Familie abgelehnt, weil sie damit nicht zurechtgekommen wäre.

Um Kurt Adam das Leben zu erleichtern, habe die Familie auf eigene Kosten einen elektrischen Rollstuhl gekauft. Doch dieser sei nun defekt. Als seine Frau ihn kürzlich darin geschoben habe, sei der Rollstuhl zurückgelaufen und sie habe sich den Fuß gebrochen. "Es ist nicht so, dass wir Herrn Adam keine Hilfe zur Verfügung stellen wollen", entgegnet Christiane Firk, Leiterin des Geschäftsbereiches Versorgung der AOK Saarland. Der Selbstfahrer-Antrieb, den die Familie haben möchte, erfordere jedoch eine gewisse Manövrierfähigkeit. "Dabei spielt die Größe der Wohnung nicht unbedingt eine Rolle", stellt Firk klar. Mit Blick auf den Rollstuhl seien neben der Quadratmeterzahl auch bauliche Gegebenheiten maßgeblich. Zudem sei der Patient stark in seinen Bewegungen eingeschränkt. Deshalb könne er das geforderte medizinische Hilfsmittel gar nicht nutzen. Die Experten der Krankenkasse und des Medizinischen Dienstes, die bei der Familie vor Ort waren, seien deshalb zu dem Ergebnis gekommen, dass eine medizinische Notwendigkeit für den Selbstfahrerantrieb nicht nachvollzogen werden könne, so die AOK Saarland.

Dass Frau Adam Unterstützung braucht, um den Rollstuhl ihres Mannes zu schieben, möchte Firk nicht bestreiten. Für die AOK sei es deshalb nicht nachvollziehbar, dass Adam die angebotene elektrische Schiebehilfe abgelehnt habe. "Wir haben viele ältere Patienten, die gut damit zurecht kommen", sagt die Leiterin. Die Krankenkasse wäre auch dazu bereit, einen Mitarbeiter zu den Adams zu schicken, der ihnen dieses Hilfsmittel in der eigenen Wohnung genau erklärt. mv

Den Tipp für diesen Artikel bekamen wir von den SZ-Leser-Reportern Familie Adam aus Ensdorf. Wenn Sie auch Interessantes zu erzählen haben, wenden Sie sich entweder per SMS/Fax an Tel. (06 81) 5 95 98 00 oder Mail an leserreporter@sol.de.

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