Kfz-Brief verschwunden - Abmeldung unmöglich?

Friedrichsthal/Dudweiler. In einer ganz verzwickten Angelegenheit hat sich jetzt eine 82-jährige Frau aus Friedrichsthal an unsere Zeitung gewandt. Sie pflegt ihren 77 Jahre alten Lebensgefährten, der sich, wie sie sagt, selber nicht mehr helfen könne. Er sei gesundheitlich schwer angeschlagen und könne auch sein Auto auf keinen Fall mehr steuern - und das schon seit Monaten

Friedrichsthal/Dudweiler. In einer ganz verzwickten Angelegenheit hat sich jetzt eine 82-jährige Frau aus Friedrichsthal an unsere Zeitung gewandt. Sie pflegt ihren 77 Jahre alten Lebensgefährten, der sich, wie sie sagt, selber nicht mehr helfen könne. Er sei gesundheitlich schwer angeschlagen und könne auch sein Auto auf keinen Fall mehr steuern - und das schon seit Monaten.

Die Frau sagt, sie verfüge über eine Betreuungsvollmacht, die es ihr erlaube, im Namen ihres Lebensgefährten unter anderem geschäftliche Dinge abzuwickeln. Das Auto des 77-Jährigen habe sie jetzt abmelden wollen, um Steuern und Versicherung einzusparen. Aber dazu fehlten ihr die nötigen Papiere. Nach mühsamer Suche - der Mann hat noch ein Eigenheim im Köllertal - habe sie endlich die Kfz-Zulassung gefunden, nicht aber den Fahrzeugbrief. Die Frage der betagten Dame: Kann sie das Auto ihres Lebensgefährten auch ohne dieses wichtige Papier abmelden?

Franz Buchmann, Leiter des Dudweiler Bürgeramtes, setzt sich aus behördlicher Sicht mit dem schwierigen Sachverhalt auseinander: Grundsätzlich, sagt er, brauche das Bürgeramt zum Abmelden eines Fahrzeugs die Kfz-Zulassung, den Brief, die beiden Kennzeichen und - im vorliegenden Fall - die Betreuungsverfügung. Falls der Brief nicht auftaucht, müsse die Frau im Bürgeramt an Eides statt versichern, dass das Dokument unauffindbar ist. Daraufhin werde ein neuer Brief beim Bundeskraftfahrtamt beantragt, der alte verliert seine Gültigkeit. Mit dem neuen Kfz-Brief kann das Auto letztlich stillgelegt werden. Allerdings, sagt Franz Buchmann, dauert das ganze Procedere etwa sechs bis acht Wochen, weil die Bundesbehörde in Flensburg damit befasst sei. 60 Euro koste die Neubeantragung obendrein. Und: Noch ein Papier ist vonnöten: Die Bescheinigung des Autohändlers, dass der Brief seinerzeit beim Kauf an den heute 77-Jährigen ausgehändigt worden ist. Damit klar sei, dass er der Eigentümer ist und nicht etwa ein Geldinstitut, das möglicherweise noch den Daumen draufhält, weil es einen Kredit zum Kauf gewährte. Fazit: Der Frau steht wohl noch einiges an Erledigungen ins Haus.

In solchen Fällen, erklärt derweil Franz Buchmann, müssten die Ämter naturgemäß sehr vorsichtig agieren. Damit keine missbräuchlichen Dinge passieren. Was er der Dame in Friedrichsthal, die sich an die SZ gewandt hat, aber keineswegs unterstellt. Franz Buchmann weiß überdies zu berichten, dass solche und ähnliche Fälle schon öfter vorgekommen sind.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort