Initiative kritisiert Windkraft-Projekt

Weiskirchen. Die Bürgerinitiative (BI) gegen die Errichtung von Windkraftanlagen in Weiskirchen hat sich kritisch zu den Plänen der Gemeinde Weiskirchen geäußert, einen grenzüberschreitenden Windpark gemeinsam mit der rheinland-pfälzischen Ortsgemeinde Waldweiler zu errichten (die SZ berichtete)

Weiskirchen. Die Bürgerinitiative (BI) gegen die Errichtung von Windkraftanlagen in Weiskirchen hat sich kritisch zu den Plänen der Gemeinde Weiskirchen geäußert, einen grenzüberschreitenden Windpark gemeinsam mit der rheinland-pfälzischen Ortsgemeinde Waldweiler zu errichten (die SZ berichtete). Die BI hatte bekanntlich ein Bürgerbegehren angestrengt, um die Errichtung von Windkraftanlagen in Waldgebieten der Gemeinde Weiskirchen generell auszuschließen. Nachdem die Pläne, nahe Weiskirchen drei große Windkraftanlagen zu errichten, unter anderem wegen gravierender Bedenken der Hochwaldkliniken auf Eis gelegt sind, denkt die Gemeinde nun über einen grenzüberschreitenden Windpark nach.Entstehen soll dieser im Bereich des 695 Meter hohen Teufelskopfs (Rheinland-Pfalz) und des genau so hohen Schimmelkopfs (Saarland). Auf Waldweilerer Gemeindegebiet sind drei Anlagen geplant. Auf Weiskircher Gemarkung sollen vier Räder gebaut werden. Beide Kommunen wollen mit dem Anlagenhersteller Juwi aus Wörrstadt (Rheinhessen) zusammenarbeiten. Dessen Vertreter Helmut Bös betonte, dass sich der Grenzkamm wegen seiner großen Windhäufigkeit (durchschnittlich acht Meter pro Sekunde) für die Errichtung der zurzeit leistungsfähigsten Windrad-Modelle anbietet. Die 7,5-Megawatt-Anlagen sollen eine Gesamthöhe von circa 200 Metern haben.

Allerdings lassen die entsprechenden Landesgesetze sowohl im Saarland wie auch in Rheinland-Pfalz nach Ansicht der BI derzeit gar keine Möglichkeit für ein solches Projekt. "Auf saarländischer Seite müssten noch erhebliche Gesetzesänderungen in die Wege geleitet werden, was auch für den Bund gilt", erklärt Norbert Mertes, Bevollmächtigter der BI für das Bürgerbegehren. In Rheinland-Pfalz verhindert zurzeit eine Landesverordnung die Errichtung solcher Anlagen in einem waldreichen Gebiet wie Waldweiler, das in der Kernzone des Naturparks Saar-Hunsrück liegt. Einer Ausnahme von dieser Regelung oder einem Neuzuschnitt der Naturpark-Kernzonen, wie sie von Befürwortern des Projekts ins Gespräch gebracht werden, steht das zuständige Wirtschaftsministerium in Mainz eher zurückhaltend gegenüber.

Dass das Bürgerbegehren in Weiskirchen vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) eine juristische Niederlage erlitten hat, lässt nach Auffassung der Initiatoren eine "extreme Bürgerfeindlichkeit des Gerichtes" erkennen. Norbert Mertes: "Gerade bei der Einführung von Beteiligungsformen der Bürger an Entscheidungen zwischen den Wahlterminen wurde ausdrücklich Wert auf die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger gelegt. Nach der Entscheidung des OVG muss diese Gesetzgebung jetzt wohl als gesetzgeberische Heuchelei gewertet werden." Die Weiskircher Bürgerinitiative gegen Windkraftanlagen wollte dem Gemeinderat per einstweiliger Anordnung gerichtlich untersagen, Entscheidungen zu treffen, die den Zielen des Bürgerbegehrens entgegenwirken könnten. Dies hatte das OVG abgelehnt. Allerdings ist das Hauptverfahren, in dem es um die generelle Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bei diesem Thema geht, noch nicht abgeschlossen

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