Schmoll verliert vor Verwaltungsgericht

St Ingbert · OB Hans Wagner begrüßt deutliche Worte im Urteil zu Vorwürfen einer angeblichen Nebentätigkeit.

Ein deutliches Urteil hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes nach einer mündlichen Verhandlung am 24. Mai im Rechtsstreit zwischen Oberbürgermeister Hans Wagner und dem Fraktionsvorsitzenden Dominik Schmoll gefällt. Der Richter der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts in Saarlouis fand in der Urteilsbegründung klare Worte, wie der OB in einer Pressemitteilung schreibt.

Bei den von Dominik Schmoll, Vorsitzender der Fraktion "Wir für St. Ingbert", seit 2015 gegen Hans Wagner erhobenen Vorwürfen wegen angeblicher Nebentätigkeiten ging "es nach Überzeugung des Gerichts nicht mehr um die Sache, sondern es stand die Diffamierung des Oberbürgermeisters im Vordergrund". Zum Hintergrund des Urteils: Schmoll hatte teils öffentlich behauptet, dass Hans Wagner trotz seines zeitintensiven Wahlamtes als Oberbürgermeister weiterhin selbstständigen Tätigkeiten in den Familienbetrieb nachginge, den er 2007 vom Vater geerbt hatte.

Tatsächlich habe er jedoch seit Juli 2012, also seit der Übernahme des OB-Amtes, die Geschäftsführertätigkeit und sonstige Aufgaben in dem Familienbetrieb seiner Ehefrau und weiteren Mitarbeitern übertragen, so die Urteilsbegründung. Trotz mehrfacher Klarstellungen durch das Rechtsamt der Stadt und auch der Kommunalaufsicht (Lava) hatte Schmoll seine Behauptungen nicht aufgegeben, weshalb das Gericht diesen nun einen Riegel vorschob: Es verurteilte den Fraktionschef zur Unterlassung seiner eine Nebentätigkeit des OB betreffenden Äußerungen und drohte ihm bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 5000 Euro oder ersatzweise bis zu zwei Monate Ordnungshaft an. OB Wagner: "Ich bin froh, dass hier nicht nur Recht gesprochen, sondern es darüber hinaus mit klaren Worten schriftlich begründet wurde."

Das Gericht habe keinen Zweifel daran gelassen, dass die von Dominik Schmoll aufgestellten Behauptungen nicht nur unsachlich seien, sondern auch "unwahre Tatsachenbehauptungen" enthielten. Die schriftliche Urteilsbegründung betone noch zwei weitere und für Mitglieder von Stadt- und Gemeinderäten und deren politischer Arbeit allgemein gültige Grundsätze, die dem OB nach eigenen Angaben seit geraumer Zeit am Herz liegen.

Zum einen sei das Gericht zu dem Ergebnis gekommen, dass die Sichtweise des Fraktionsvorsitzenden Schmoll "dazu führen würde, dass selbstständige Gewerbetreibende, die sich im Handelsregister eintragen lassen (müssen), kein kommunales Wahlamt mehr anstreben dürften". Und für Hans Wagner noch wichtiger: Auch und gerade Stadträte sollten einen "repräsentativen Querschnitt der Gesellschaft" bilden. Unter Beachtung des Sachlichkeitsgebotes gelte für die Zusammenarbeit der Räte mit dem Oberbürgermeister das Prinzip der Wahrnehmung von Pflichten und Rechten zum Wohle der Einwohner und, daraus folgend, die "zwingende Notwendigkeit, loyal und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten" und "die für das Wohl der Stadt notwendige Leistung zu erbringen", so das Gericht. Seitens Dominik Schmoll ist der SZ bisher nur bekannt, dass er ein Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht anstrebt. Eine solche Berufung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils beantragt werden.

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