Hip-Hop-Workshop fiel ins Wasser

Herrensohr. Steffi Montag aus Herrensohr ist besorgt und verärgert zugleich. Es geht um die Turnhalle der Grundschule in Herrensohr. Nach Angaben von Montag wollte der Förderverein dort im Rahmen des Kaltnaggischer Kinder- und Jugendsommers einen Hip-Hop Workshop anbieten. An zwei Tagen wollte der Verein die Halle für je eineinhalb Stunden mit knapp 20 Personen nutzen

Herrensohr. Steffi Montag aus Herrensohr ist besorgt und verärgert zugleich. Es geht um die Turnhalle der Grundschule in Herrensohr. Nach Angaben von Montag wollte der Förderverein dort im Rahmen des Kaltnaggischer Kinder- und Jugendsommers einen Hip-Hop Workshop anbieten. An zwei Tagen wollte der Verein die Halle für je eineinhalb Stunden mit knapp 20 Personen nutzen. Doch aus dem Dudweiler Rathaus sei das Ganze abgelehnt worden. Steffi Montag: "Es hieß, nach Aussage des zuständigen Brandschutzrates vom Brand- und Zivilschutzamt der Landeshauptstadt darf die Halle aus brandschutzrechtlichen Gründen nur für Schul- und Vereinssport genutzt werden." Es sei nur eine Ausgangstür in der Halle vorhanden. Diese Begründung kann Steffi Montag überhaupt nicht nachvollziehen. Sie hat ein Kind in der Schule und ist auch Mitglied im Vorstand des Fördervereins. Sie weist darauf hin, dass der Förderverein schon seit Jahren jeden Dienstag in der Halle einen Tanz-Workshop anbietet. Montag: "Da machen immer zwischen zwölf bis 15 Kinder mit." Für die Mutter stellen sich folgende Fragen: "Was ist, wenn es nun brennt, wenn die Schulkinder Sportunterricht in der Halle haben, Tischtennisspieler oder Volleyballer in der Halle ihrem Hobby nachgehen? Reicht dann überhaupt nur eine Ausgangstür?" Und sie will wissen: "Warum wurde im Zuge des Umbaus der Schule zur Ganztagsschule nicht gleich vorsorglich eine zweite Fluchttür in der Halle eingebaut?" Thomas Blug, der Pressesprecher der Landeshauptstadt Saarbrücken, beantwortet die Fragen. Er stellt klar: "Es handelt sich bei der Halle um eine reine Sporthalle. Aufgrund der geringen Teilnehmerzahlen, bedingt durch die begrenzte Klassenstärke und aufgrund der Betreuung durch eine Aufsichtsperson während des Unterrichts ist die Halle für den Schulsport aus Sicht des Brandschutzes zulässig." Das gelte auch für den Trainings- und Sportbetrieb. Für diese Art der Nutzung müsse die Halle auch nicht mit einem zweiten Ausgang nachgerüstet werden. Sonstige Veranstaltungen, mit Ausschankbetrieb mit oder ohne Bestuhlung, mit Feuer- oder Lichteffekten, seien in der Halle nicht zulässig. Blug: "Sie genügt nicht den entsprechenden Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung." Ein zweiter Ausgang reiche da nicht aus. Unter anderem fehlten von der Unteren Bauaufsicht zu genehmigende Bestuhlungs- und Belegungspläne, außerdem auch eine so genannte Entrauchungsmöglichkeit. Blug betont abschließend: "In der Halle sind nur sportliche Veranstaltungen möglich." Zudem weist er darauf hin, dass aus dem Antrag des Fördervereins nicht hervorgegangen sei, dass es sich nur um einen Hip-Hop Werkshop handeln sollte. Den Tipp für diesen Artikel bekamen wir von Leserreporterin Steffi Montag aus Herrensohr. Wenn auch Sie Interessantes zu erzählen und/oder Fotos gemacht haben, wenden Sie sich per SMS/Fax, MMS mit Foto an Tel. (0681) 5 95 98 00; E-Mail-Adresse: leser-reporter@sol.de

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