Häftlinge wegen Drogenhandels hinter Gittern verurteilt

Saarbrücken · Wegen Rauschgiftgeschäften rund um das Saarbrücker Gefängnis hat das Landgericht zwei Angeklagte aus dem Drogenmilieu zu fünfeinhalb und vier Jahren Haft verurteilt. Die beiden Männer sind 34 und 30 Jahre alt, stammen ursprünglich aus der früheren Sowjetunion.

 In das Gefängnis schmuggelten Häftlinge Drogen. Foto: B&B

In das Gefängnis schmuggelten Häftlinge Drogen. Foto: B&B

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Sie sollen zwischen November 2010 und August 2011 Rauschgift in die Haftanstalt am Lerchesflurweg geschmuggelt und dort weiterverkauft haben. Insgesamt handelte es sich dabei laut Oberstaatsanwalt um mindestens 350 Pillen der Heroin-Ersatzdroge Subutex sowie um zehn Gramm Heroin in insgesamt neun Lieferungen. Verantwortlich für die Lieferung des Materials von außen soll weitgehend der jüngere der beiden Angeklagten gewesen sein. Er war zu jener Zeit auf freiem Fuß. Innerhalb der Gefängnismauern soll sein Kumpan die Geschäfte abgewickelt haben. Angeblich sollen die Drogen hinter Gittern etwa das Zehnfache vom "normalen" Schwarzmarktpreis auf der Straße gekostet haben. Die beiden Männer weisen die Vorwürfe zurück. Ihre Anwälte hatten Freispruch gefordert.

Aber am Ende folgte das Gericht dem Ergebnis der Ermittler. Nach deren Feststellung, die sich maßgeblich auf Aussagen von anderen Häftlingen stützte, war das Rauschgift auf zwei Wegen in das Gefängnis gekommen: über eine bestimmte Stelle der Außenmauer und mit Hilfe von anderen Häftlingen, die Freigang hatten und die Betäubungsmittel von außen innerhalb ihres Körpers mitbrachten. Gegen einige Insassen des Gefängnisses wird in diesem Zusammenhang noch ermittelt. Alle möglichen weiteren Zeugen sind zugleich auch mögliche Tatbeteiligte. Sie machten deshalb von ihrem Recht zu schweigen Gebrauch.

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