Entsorger ZKE: Abfall gehört nicht in die Toilette

Saarbrücken · Der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) weist darauf hin, dass Abfälle nicht in die Kanalisation gehören. Obwohl es das Wasserhaushalts- und das Kreislaufwirtschaftsgesetz verbieten, werden feste und flüssige Abfälle, meist aus Bequemlichkeit, auch in die Toilette oder den Ausguss geschüttet und richten dort und in der Kanalisation Schaden an.

So sorgen etwa heruntergespülte Abfälle wie Katzenstreu und Feuchttücher oft für verstopfte Kanäle innerhalb des Hauses. Weil sich Feuchttücher außerdem in Abwasserpumpen verfangen und diese dadurch verstopfen oder sogar zerstören, schädigen sie die gesamte Kanalisation.

Während für die Reinigung von Kanalrohren auf Privatgrundstücken die Hauseigentümer oder Mieter aufkommen müssen, betreffen Schäden am öffentlichen Kanalnetz alle Gebührenzahler.

Auch weggespülte Lebensmittel sind ein Hygiene- und Kanalproblem. Sie tragen dazu bei, dass sich Ratten in der Kanalisation vermehren. Sich zersetzende Essensreste schädigen außerdem die Kanalwände durch Säurebildung. Noch gravierender sind Problemstoffe wie beispielsweise Medikamente oder auch Lacke. Sie müssen aufwändig und für viel Geld herausgefiltert werden und werden im schlimmsten Fall zur Gefahr für die Umwelt. "Trotz einer Behandlung in der Kläranlage können solche Stoffe in unser Grundwasser gelangen und es schädigen", erklärt ZKE-Werkleiterin Simone Stöhr. "Die richtige Entsorgung von Abfällen hilft dabei, die Kanalisation und unser Trinkwasser zu schützen", fügt sie noch hinzu.

Welcher Abfall wie und wo richtig beseitigt wird, erfahren Bürgerinnen und Bürger auf den Internetseiten des ZKE.

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