Neue Corona-Lockerungen Maskenpflicht, Gastronomie & Veranstaltungen im Saarland: Diese Corona-Regeln gelten

Eine gelockerte Maskenpflicht, 3G in der Gastronomie und eine höhere Personenbegrenzung: Im Saarland gilt seit dem 4. März eine neue Corona-Verordnung. Die Regeln im Überblick.

Corona Saarland: Maskenpflicht, Gastro & Disco - diese Regeln gelten aktuell
Foto: dpa/Bernd Thissen

Trotz hoher Sieben-Tage-Inzidenz im Saarland wurden die Corona-Maßnahmen in Saarland gelockert. Nach dem Bund-Länder-Beschluss von Mitte Februar traten auch im Saarland am 4. März neue die Corona-Regeln in Kraft. Bisher geschlossene Diskotheken und Clubs sind unter den Zugangsregeln von 2G-plus wieder geöffnet. Auch Veranstaltungen mit mehr als 2000 Besuchern sind wieder für Geimpfte und Genesene (2G) erlaubt.

Ansonsten können alle Bereiche, in denen bislang 2G oder 2G-plus galt, unter Einhaltung der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) besucht werden.

„Die stufenweisen Lockerungen bis zum 20. März sind ein wichtiger Schritt zurück in Richtung Normalität. Trotzdem muss unser gemeinsames Ziel weiterhin sein, die tägliche Zahl der Neuinfektionen weiter zu verringern. Die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes waren und sind dafür wesentlich“, appelliert Gesundheitsministerin Monika Bachmann.

Corona-Verordnung im Saarland: Maskenpflicht, Veranstaltungen und Gastronomie

  • Maskenpflicht: Eine Mund-Nase-Bedeckung muss im Freien nur noch bei Veranstaltungen getragen werden. In Innenräumen und bei Veranstaltungen im Saarland entfällt die Maskenpflicht, wenn 2G-plus eingehalten wird. Der Test darf aber dann nicht älter als sechs Stunden sein.
  • Schulen: Im Musik- und Sportunterricht an Schulen müssen Kinder und Jugendliche vom 5. März an keine Masken mehr tragen. Schulfremde Personen dürfen das Schulgelände wieder unter Einhaltung der 3G-Regelung betreten. Bei außerschulischen Bildungsveranstaltungen wie etwa beim Fahrschulbetrieb und bei Fort- und Weiterbildungen muss ebenfalls ein 3G-Nachweis erbracht werden. 
  • Gastronomie und Hotellerie im Saarland: In Restaurants und im Hotel gilt jetzt wieder die 3G-Zugangsregel: geimpft, genesen oder getestet (bisher 2G plus). In Hotellerie und bei Busreisen müssen Ungeimpfte alle 72 Stunden einen negativen Test erbringen oder alternativ bei Anreise einmalig einen 2G-Nachwies vorzeigen.
  • Kultur: 3G gilt auch für Museen, Theater, Kinos, Proben und Auftritte der Breiten und Laienkultur sowie für private Veranstaltungen bis 2000 Personen. Veranstaltungen mit bis zu 2000 Besuchern sind seit dem 11. Februar erlaubt, wenn 2G-Plus eingehalten wird. Bei größeren Veranstaltungen im Innenbereich ist eine Auslastung von 30 Prozent (maximal 4000 Personen) möglich. Für Veranstaltungen im Außenbereich gilt eine Auslastung von 50 Prozent (maximal 10 000 Personen).
  • Friseure im Saarland: Beim Friseur gilt ab dem 4. März ebenfalls 3G.
  • Sport:  Ab dem 4. März dürfen mehr Zuschauer in die Stadien. Bei überregionalen Großveranstaltungen – inklusive Sport – gilt dann: im Innenbereich eine Auslastung bis 60 Prozent der Höchstkapazität, maximal 6000 Zuschauer; im Außenbereich bis 75 Prozent der Höchstkapazität, maximal 25 000 Zuschauer. Der Zugang ist zunächst weiterhin auf Genesene und Geimpfte beschränkt. 
  • Freizeit: In Schwimmbäder und Saunen und in Fitnessstudios gilt ab dem 4. März ebenfalls 3G.
  • Clubs und Diskotheken im Saarland: Clubs und Diskotheken im Saarland dürfen für Geimpfte und Genesene mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) ab dem 4. März wieder geöffnet werden. Der Coronatest darf dabei jedoch nicht älter als sechs Stunden sein, einige Clubs bieten Testmöglichkeiten vor Ort an. Eine Maske muss nach der 2G-Plus-Kontrolle nicht mehr getragen werden. 

Der dritte Lockerungsschritt im Saarland ist ab dem 20. März geplant.

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