Ukraine-Krieg Das müssen Saarländer bei der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine beachten

In der Ukraine herrscht weiterhin Krieg. Viele Menschen flüchten deshalb in andere Länder – auch nach Deutschland. Das Saarland zeigt sich bei der Aufnahme von Flüchtlingen sehr engagiert. Was dabei für Geflüchtete und Helfende zu beachten ist, hat die Landesregierung seit 1. März in einem FAQ zusammengestellt.

Saarland: Flüchtlinge aus der Ukraine - was bei der Aufnahme zu beachten ist
Foto: dpa/Darko Vojinovic

WO IST DIE ERSTE ANLAUFSTELLE FÜR GEFLÜCHTETE IM SAARLAND?

Ukrainer, die ins Saarland geflüchtet sind, sollen sich bei Fragen an die Zentrale Ausländerbehörde in Lebach wenden. Diese befindet sich in der Dillinger Straße 67. Dort werden die Flüchtlinge umfassend informiert. Etwa über den Asylantrag, den Aufenthaltsstatus, gesundheitliche Versorgung, Sicherung des Lebensunterhalts (siehe auch Frage zwei und drei).

WAS MUSS BEI DER AUFNAHME VON VERWANDTEN UND BEKANNTEN AUS DER UKRAINE BEACHTEN WERDEN?

Verwandte und Bekannte, die aus der Ukraine flüchten, können laut Landesregierung freilich aufgenommen werden. Ein Visum für die Einreise aus der Ukraine nach Deutschland ist dafür nicht nötig.

Soll der visumsfreie Aufenthalt verlängert werden, müssen die Betroffenen die Zentrale Ausländerbehörde in Lebach kontaktieren. Diese befindet sich in der Dillinger Straße 67.  Die Telefonnummer der Behörde lautet: 06 81 5 01 42 04. Auch eine E-Mail-Adresse an zab@lava.saarland.de unter dem Betreff „Ukraine“ ist möglich.

Das gilt übrigens auch für einen Asylantrag, die gesundheitliche Versorgung oder die Sicherung des Lebensunterhalts. Auch in diesen Fällen empfiehlt die Saar-Regierung ausdrücklich eine Kontaktaufnahme mit der Zentralen Ausländerbehörde in Lebach.

HABEN GEFLÜCHTETE AUS DER UKRAINE EIN RECHT AUF AUFENTHALT?

Menschen aus der Ukraine, deren Aufenthalt ohne Visum nach drei Monate bald abläuft oder bereits abgelaufen ist, müssten sich ebenfalls keine Sorgen machen: Darauf weist die Landesregierung auf der Homepage hin. So dürften diese nach Ablauf weiterhin in Deutschland bleiben.

Sei das gewünscht, müssen die Ukrainer auch hier die Zentrale Ausländerbehörde in Lebach unter der Telefonnummer 06 81 5 01 42 04 kontaktieren oder eine E-Mail an zab@lava.saarland.de  schreiben. Auch hier lautet der Betreff: „Ukraine“.

Aktuelle Informationen zum Aufenthaltsrecht von Geflüchteten aus der Ukraine gibt es auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

WOHIN SOLL DIE MENSCHEN WENDEN MÜSSE, WENN SIE WOHNRAUM ZUR VERFÜGUNG STELLEN KÖNNEN

Wer Wohnungen für die ukrainischen Flüchtlinge anbieten möchte, muss eine Offerte an die E-Mail an UkraineFluechtlinge@innen.saarland.de schreiben. Das Ministerium leitet die Anfrage an die zuständige Stelle weiter.

Die zuständigen Mitarbeiter leiten die Anfrage dann an die jeweilige Kommune weiter.  Diese kommen im Bedarfsfall auf die Anbieter zu. "Sie können sich aber selbstverständlich auch jederzeit gerne unmittelbar mit Ihrer Kommunalverwaltung in Verbindung setzen", teilt das Innenministerium auf der Homepage mit.

WELCHE FLUCHTWEGE GIBT ES AUS DER UKRAINE?

Darüber informiert nach Angaben des saarländischen Innenministeriums die Krisen-Hotline des Auswärtigen Amtes. Die Hotline ist unter der Telefonnummer +49 30 5000 3000 zu erreichen.  Des Weiteren wurden für solche Fälle folgende Links eingerichtet, die ebenfalls über Fluchtwege aus der Ukraine informieren:

Das Saarland könne jedoch nicht direkt bei der Flucht aus der Ukraine helfen. Unmittelbar nach der Ankunft der ukrainischen Flüchtlinge im Saarland werden die Menschen aber sofort unterstützt: von Land und Kommunen. Auch Wohlfahrtsverbände und die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe engagierten sich.

WELCHE EINREISEBESCHRÄNKUNGEN GELTEN WEGEN CORONA ?

Der EU-Rat empfiehlt laut Landesregierung etwa Reisen von Personen, die internationalen Schutz oder Schutz aus anderen humanitären Gründen benötigen.

Dabei sei die Corona-Virus-Einreiseverordnung zu beachten. Weil Deutschland die Ukraine seit dem 27. Februar 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet einstuft, gilt für die Geflüchteten aktuell einzig eine allgemeine Testpflicht vor der Einreise.  Eine Quarantäne  und Anmeldung sind also nicht mehr erforderlich.

Die Bundespolizei bietet in diesem Zusammenhang an der Grenze für Kriegsflüchtlingen und Vertriebenen freiwillige Tests bei der Einreise an.

(smz)
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