Brüssel nimmt Luxemburgs Beihilfen ins Visier

Luxemburg. Dass Kinder von Grenzgängern von luxemburgischen Arbeitnehmer-Beihilfen ausgeschlossen werden, verstößt offenbar gegen europäisches Recht. In diesem Sinne wird eine Äußerung von EU-Sozialkommissar Laszlo Andor interpretiert

Luxemburg. Dass Kinder von Grenzgängern von luxemburgischen Arbeitnehmer-Beihilfen ausgeschlossen werden, verstößt offenbar gegen europäisches Recht. In diesem Sinne wird eine Äußerung von EU-Sozialkommissar Laszlo Andor interpretiert. Wie aus einer Antwort des EU-Kommissars auf eine Anfrage der EU-Parlamentarier Isabelle Durant (Belgien) und Claude Turmes (Luxemburg) aus der Fraktion der Grünen hervorgeht, will Brüssel prüfen, ob man wegen der Familienbeihilferegelung eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einreicht. Bei der geplanten Kürzung, die vom nächsten Jahr an gelten soll, geht es um die Streichung des Kindergelds ab dem 18. Lebensjahr. Die Abzüge sollen zwar für Studierende mit einer Ausbildungsförderung namens "Studentenbörse" ausgeglichen werden, aber nur für Kinder von Arbeitnehmern, die in Luxemburg wohnen. Für Arbeitnehmer, die in Luxemburg ihr Geld verdienen, jedoch in Belgien, Frankreich oder Deutschland leben, soll diese Förderung nicht gezahlt werden. Inzwischen wird von Gewerkschaftern zudem berichtet, dass die luxemburgischen Geburtenzulagen in Höhe von dreimal 580 Euro seit einiger Zeit nur noch für Luxemburger, aber nicht mehr für Grenzgänger gezahlt würden. Eine weitere Benachteiligung für Pendler, heißt es dazu. gf

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