Oberlandesgericht Zweibrücken Tödlicher Unfall eines Mädchens im Holiday Park erneut vor Gericht

Zweibrücken · Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken befasst sich am (heutigen) Freitag (10.00 Uhr) mit dem tödlichen Unfall eines Mädchens im Holiday Park in Haßloch. Die Elfjährige aus Kelsterbach bei Frankfurt war im August 2014 in dem Fahrgeschäft Spinning Barrels („Drehende Fässer“) von den Plattformen erfasst worden, als das Karussell startete. Sie wurde überrollt und tödlich verletzt.

 Ein Polizeisiegel war an der Zugangsschranke zum Fahrgeschäft „Spinning Barrels“ angebracht. Hier verunglückte ein Mädchen tödlich.

Ein Polizeisiegel war an der Zugangsschranke zum Fahrgeschäft „Spinning Barrels“ angebracht. Hier verunglückte ein Mädchen tödlich.

Foto: dpa/Uwe Anspach

Wegen des Vorfalls hatten ursprünglich drei Männer - zur Unglückszeit alle Mitarbeiter des Parks - wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht gestanden. In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Neustadt den damaligen Bediener des Fahrgeschäfts wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt. Freigesprochen wurden die einstigen Chefs des Mannes - ein damaliger Steward, der Bediener des Fahrgeschäfts eingewiesen hatte, und der „Operations Manager“, der den Betrieb des Parks überwacht.

Dagegen hatten die Staatsanwaltschaft und die Eltern, die als Nebenkläger auftreten, Berufung eingelegt. Als das Landgericht Frankenthal die Berufung verwarf, legten sie Revision ein. Das Pfälzische Oberlandesgericht wird nun prüfen, ob das Landgericht Rechtsfehler gemacht hat. Je nach Ausgang des Verfahrens kann es die Revision verwerfen oder das Urteil aufheben und den Fall zur Neuverhandlung zurückverweisen. Laut Gerichtssprecher Erik Kießling ist damit zu rechnen, dass noch am Freitag eine Entscheidung fällt.

(dpa)
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