Rheinland-Pfalz 30-Jährige darf nicht mehr nach Zweibrücken

Zweibrücken · Eine 30 Jahre alte Frau aus Thaleischweiler-Fröschen bei Zweibrücken, der das Verbot ausgesprochen wurde, die Stadt Zweibrücken zu betreten, ist offenbar in hohem Maße gefährlich. Das ergibt sich aus Erklärungen der Leitenden Oberstaatsanwältin Iris Weingardt auf Anfrage der Zeitung „Pfälzischer Merkur“.

 „Das Betretungsverbot für Zweibrücken gründete auf einer Bedrohungslage“, erläuterte die Leitende Oberstaatsanwältin. (Symbolbild)

„Das Betretungsverbot für Zweibrücken gründete auf einer Bedrohungslage“, erläuterte die Leitende Oberstaatsanwältin. (Symbolbild)

Foto: picture alliance / dpa/Patrick Pleul

Die 30-Jährige sollte nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe resozialisiert werden und wurde dafür unter Führungsaufsicht gestellt. „Das Betretungsverbot für Zweibrücken gründete auf einer Bedrohungslage“, erläuterte die Leitende Oberstaatsanwältin. Die 30-Jährige habe eine Person aus der Rosenstadt ernsthaft bedroht. Genaueres wollte Weingardt hierzu nicht sagen, da die bedrohte Person aus Zweibrücken „aufgrund weiterer Angaben identifiziert werden könnte“. Wegen ihrer potenziellen Gefährlichkeit musste die 30-Jährige zudem eine Fußfessel tragen, so Weingardt.

Die Leitende Oberstaatsanwältin wies darauf hin, dass die Frau ferner in das sogenannte „Visier-Programm“ der Polizei aufgenommen worden sei. „Visier“ steht für „Vorbeugendes Informationsaustauschsystem zum Schutz vor inhaftierten und entlassenen Rückfalltätern“. In dieses Programm werden Personen aufgenommen, die noch in Haft sind oder bereits entlassen wurden und bei denen die Gefahr besteht, dass sie erneut eine schwere Straftat verüben werden.

Derzeit muss die 30-Jährige übrigens keine Fußfessel tragen – allerdings aus einem negativen Grund. Denn: Die Frau wurde vor kurzem in Untersuchungs-Haft genommen. Zu dem Grund hierfür machte Weingardt ebenfalls nur knappe Angaben. Die 30-Jährige, die, wie gesagt, unter Führungsaufsicht steht, habe gegen Weisungen verstoßen, die ihr im Rahmen dieser Aufsicht erteilt worden seien. Sie sei dabei erwischt worden, dass sie einen Schlagring bei sich trug. Diese Waffe, die beim Opfer schwerste Verletzungen verursachen kann, wäre womöglich gegen die von ihr bedrohte Person aus Zweibrücken eingesetzt worden.

Nicht nur die 30-Jährige sitzt derzeit in U-Haft – ihre Mutter ebenfalls. Und zwar wegen eines Tötungsdelikts in Thaleischweiler-Fröschen. Dort war am 29. Januar ein 57 Jahre alter Mann tot aufgefunden worden. Dessen Lebensgefährtin und ihre Tochter, die besagte 30-Jährige, tischten den Ermittlern zuerst eine abenteuerliche Geschichte auf. Der 57-Jährige habe angeblich einen Unfall erlitten und sich versehentlich selbst mit einem Messer die tödlichen Stiche zugefügt. Nach einer Obduktion in der Rechtsmedizin stand jedoch fest, dass dies gelogen war. Die Ex-Lebensgefährtin und ihre Tochter wurden noch am selben Abend festgenommen. Daraufhin beschuldigten sich plötzlich Mutter und Tochter gegenseitig, den Mann erstochen zu haben.

Ende Februar schließlich ließ die Mutter verlautbaren, sie sei für den Tod des 57-Jährigen allein verantwortlich. Es habe einen Streit zwischen ihrem früheren Partner und ihrer Tochter gegeben. Im Verlauf dieses Streits habe sie (stark alkoholisiert) den Mann mit einem Messer nur verletzen wollen, dann aber versehentlich getötet. Anschließend beseitigten sie die Spuren am Tatort.

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