Zweibrücken Ordnungsamt löste Demonstration zu Unrecht auf

Zweibrücken · Das Ordnungsamt der Stadt Zweibrücken hat mit der Auflösung der Kundgebung „Gemeinsam gegen Rechts“ am 14. März gegen die Versammlungsfreiheit verstoßen. Das legt eine Stellungnahme der Stadt nahe.

Das Amt habe ein Aufeinandertreffen verschiedener Demonstrationsgruppen vermeiden wollen, heißt es darin. Zeitgleich demonstrierte in der Nähe der rechtsextreme „Nationale Widerstand Zweibrücken“. Allerdings räumt die Stadt ein, dass „ein bloßer Verdacht oder Vermutungen“ für eine Auflösung nicht ausreichen.

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