Rückblick auf Kusel-Prozess Todesschütze bittet um Verständnis bei Angehörigen der getöteten Polizisten

Der Kusel-Prozess nähert sich der Urteilsverkündung. Am Dienstag wurden die Staatsanwaltschaft und die Anwälte ihre Plädoyers halten – auch Andreas S. kam noch einmal zu Wort.

Bilder aus dem Gericht - Saarländer wegen Mordes an zwei Polizisten angeklagt
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Saarländer wegen Mordes an zwei Polizisten angeklagt – Bilder aus dem Gerichtssaal

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Foto: dpa/Uwe Anspach

Update: Der Hauptangeklagte im Kusel-Mordprozess, Andreas S., hat sich am Dienstag noch einmal vor Gericht geäußert. Er sprach von einem „Hexenprozess“ gegen sich. Seine letzten Worte richtete er an die Angehörigen der getöteten Polizisten. Er sagte, er wolle sich bei Familie, Freunden und Angehörigen der getöteten Polizisten entschuldigen – weil er einem Drogensüchtigen eine Waffe gegeben habe. Gemeint ist damit der Nebenangeklagte Florian V., den Andreas S. beschuldigt.

Gleichzeitig verteidigte Andreas S. sein Tun und verwies erneut auf angebliche Notwehr. Die Schüsse, die er auf den Polizisten abgegeben hatte, seien eine notwendige Reaktion gewesen, um sein eigenes Leben zu retten, so der 39-Jährige. Er bat die Angehörigen um Entschuldigung und gleichzeitig um Verständnis für sein Handeln. Der gesamte Vor-Ort-Bericht zum Kusel-Prozess findet sich hier.

Ursprungsmeldung: Es ist der letzte Termin vor der Urteilsverkündung: Der Mordprozess um die beiden getöteten Polizisten bei Kusel geht am Dienstag weiter. Am Prozesstag werden Staatsanwaltschaft, Nebenklage und die Verteidiger der beiden Angeklagten Andreas S. und Florian V. ihre Plädoyers halten.

Florian V. will schweigen

Zudem wird der Hauptangeklagte Andreas S. sich erneut äußern. Angeklagte haben in Strafverfahren das Recht auf das sogenannte letzte Wort. Hierbei können sich die Angeklagten noch etwas zu ihrer Person oder zur Sache sagen, ein Geständnis ablegen oder sich entschuldigen. Florian V. hatte dagegen angekündigt, von diesem Recht keinen Gebrauch zu machen.

Dem Hauptangeklagten Andreas S. wird vorgeworfen, auf einer Landstraße bei Kusel zwei Polizisten erschossen zu haben. Das Motiv soll die Verdeckung von Jagdwilderei gewesen sein. Florian V. wird Beihilfe zur Wilderei vorgeworfen. Auch ist er wegen der Hilfe beim Spurenverwischen angeklagt. Diesen Punkt will die Staatsanwaltschaft allerdings fallen lasse. Sie hatte dazu am vergangenen Verhandlungstag einen entsprechenden Antrag gestellt.

Der Mordprozess wird in Kaiserslautern verhandelt. Sowohl die beiden getöteten Polizisten als auch die Angeklagten stammen aus dem Saarland. Das Urteil soll am 30. November verkündet werden.

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