Justiz-Reform in Frankreich Justizreform bedroht lothringische Standorte

Saargemünd · Das Landgericht in Saargemünd bangt um seine Zuständigkeiten. Die Kooperation mit dem Saarland könnte ein Rettungsanker sein.

 Das Landgericht in Saargemünd könnte der Justizreform zum Opfer fallen und einige Zuständigkeiten verlieren.

Das Landgericht in Saargemünd könnte der Justizreform zum Opfer fallen und einige Zuständigkeiten verlieren.

Foto: Hélène Maillasson

Die Reihen im großen Sitzungsraum des Saargemünder Landgerichts sind bis auf den letzten Platz gefüllt. Anwälte, Richter, Staatsanwälte und auch die vielen Gäste aus der Politik, die zur feierlichen Jahreseröffnungssitzung eingeladen wurden, sind dem Anschein nach guter Dinge. Doch der Eindruck täuscht. Und spätestens als der Vize-Gerichtspräsident Ludovic Grüning seine Rede mit den Worten „Sollte dieses Gericht bestehen bleiben, sehen wir uns bei der nächsten feierlichen Sitzung in einem Jahr“ abschließt, ist jedem klar, worum es geht. Präsident Emmanuel Macron will die Justiz in Frankreich reformieren. Sie soll schlanker und effizienter werden. In ein paar Wochen soll Ministerin Nicole Belloubet ihren Gesetzentwurf vorstellen. Ein besonderer Knackpunkt: die territoriale Organisation der Justiz in der Fläche.

Sollten die Kompetenzen in wenigen größeren Gerichten gebündelt werden, befürchten viele mittlere Standorte die Schließung. Seit Anfang des Jahres macht sich dagegen Widerstand breit auch im Département Moselle, das mit Metz, Thionville und Saargemünd gleich drei Landgerichte zählt. Um diesem vorzubeugen, kündigte Belloubet an, kein Gericht zu schließen. Doch auch wenn die Schließung abgewendet scheint, droht Saargemünd nach wie vor die Abstufung.

Die am wahrscheinlichsten gehandelte Arbeitshypothese sieht vor, dass jedes Département ein Landgericht behält. Die weiteren Gerichte würden sich nur noch mit kleineren Delikten befassen, wie zum Beispiel Streitigkeiten zwischen ehemaligen Eheleuten mit einem Streitwert bis zu 5000 Euro. Für die Scheidung selbst wäre nach wie vor ein Gang zum Landgericht nötig. Dieses könnte dann in Metz sein. Denn als Hauptstadt des Départements Moselle erscheint es logisch, dass dort auch das Landgericht seinen Sitz hat.

In Saargemünd gibt man sich aber kämpferisch und überzeugt davon, dass auch hier im Osten von Lothringen ein Landgericht mit all seinen Zuständigkeiten gebraucht wird. „Rund eine Million Menschen leben im Département Moselle. Damit ist es das zweitgrößte Département der neuen Region Grand Est“, sagt der leitende Staatsanwalt Jean-Luc Jaeg. Auch räumlich belegt Moselle in der neuen Mega-Region den zweiten Platz. „Von Philippsbourg im Bitcher Land bis nach Metz sind es 128 Kilometer“, gibt Jaeg ein Beispiel. Nicht für alle Bürger seien solche Distanzen zumutbar.

In einem Berufungsverfahren könnte sich die Lage noch zuspitzen. Denn die Pläne der Regierung sehen auch vor, die Zahl der Berufungsgerichte (Cour d’appel) zu reduzieren und zwar von zurzeit 30 auf 13. Von den beiden Berufungsgerichten Metz und Nancy könnte nur eines erhalten bleiben.

Für die Stadt Saargemünd wäre die Abstufung eine herbe Niederlage. Denn sie würde auch die Daseinsberechtigung einer eigenen Staatsanwaltschaft in Frage stellen. Auch für Rechtsanwälte würde der Standort an Attraktivität verlieren. Das wiederum könnte die Außenstelle der juristischen Fakultät in Saargemünd in Bedrängnis bringen. Für die Stadt ist das Landgericht in seiner aktuellen Größe ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Es sichert Arbeitsstellen und Kaufkraft.

Noch sind die endgültigen Entscheidungen für die Zukunft der lothringischen Gerichte nicht getroffen. Und auch ein weiterer Aspekt lässt Ludovic Grüning, Vize-Präsident und Interimspräsident, auf eine gute Wendung für Saargemünd hoffen: dessen Grenzlage. Die Partnerschaft mit dem Saarbrücker Landgericht entwickele sich gut, es gebe viel Austausch. „Die Richter auf beiden Seiten der Saar gewöhnen sich daran, in unmittelbaren Kontakt miteinander zu treten, um zum Beispiel eine Zeugenvernehmung im Nachbarland zustande zu bringen“, sagt Grüning. „Es besteht kein Zweifel, dass diese Eigenschaft für den Fortbestand des Gerichts mit voller erstinstanzlicher Zuständigkeit im Rahmen der entworfenen Justizreform spricht“, sagt er weiter. Es sei keine Utopie zu denken, dass das Landgericht in Saargemünd zu einer Sonderzuständigkeit für grenz­überschreitende Fälle auf regionaler Ebene werden könnte.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort