Totschlag durch Unterlassen Frau lässt hilflosen Vater zwei Tage lang liegen

Koblenz · Weil eine Frau für ihren gestürzten hochbetagten Vater zu spät den Rettungsdienst gerufen hat, ist sie vom Landgericht Koblenz zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Die Richter befanden die 62-Jährige des Totschlags durch Unterlassen für schuldig.

Die Anklage hatte der Frau vorgeworfen, ihren stark pflegebedürftigen 89-jährigen Vater nach einem Sturz zwei Tage lang auf dem Fußboden liegen gelassen und so seinen Tod verschuldet zu haben.

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