Erfolg für Endlager-Gegner in Bure: Gericht stoppt Rodungsarbeiten

Bure · Die Gegner des geplanten Atommüllendlagers im grenznahen Bure haben Grund zur Freude: Ihrer Klage gegen die ersten Rodungsarbeiten im Wald durch die französische Atommüllbehörde Andra wurde nun stattgegeben. Die Projektgegner halten diese Vorarbeiten, bei denen der Weg für den Bau von Zugangswegen zur künftigen Anlage frei gemacht werden sollte, für illegal. Acht Vereine sowie vier Bewohner hatten dagegen geklagt. Um die Vorbereitungsarbeiten zu verhindern, hatten Umweltaktivisten zwei Wochen lang den Wald besetzt, bevor dieser Anfang Juli von der Polizei evakuiert wurde (wir berichteten).

Mit dem jetzigen Urteil wurden die Rodungsarbeiten auf legale Weise auf Eis gelegt. Das Gericht im lothringischen Bar-le-Duc befand, dass die Andra die Arbeiten ohne Genehmigung durchgeführt hat. Laut dem französischen Forstgesetzbuch ("Code forestier") obliegt es der Präfektur, solche Rodungsarbeiten im Wald zu erlauben. Die Andra darf diese zunächst nicht fortführen und hat sechs Monate Zeit, "um das Gelände wieder instandzusetzen", wie es im Urteil von Richterin Catherine Buchser-Martin heißt. Die Behörde hatte dort nämlich angefangen, eine Schutzmauer aus Beton sowie verschiedene Aufschüttungen zu errichten. Außerdem wurde die Andra dazu verurteilt, den Klägern 1500 Euro zu zahlen.

Dennoch ist dieser juristische Sieg eher symbolischer Natur. Dass das Gericht die Arbeiten zunächst gestoppt hat, hat lediglich mit einem Formfehler zu tun. Beantragt die Andra die entsprechende Genehmigung und bekommt sie grünes Licht von der Präfektur, wird die Rodung bei Bure unmittelbar fortgesetzt. Das wissen auch die Projektgegner und haben bereits jetzt für das übernächste Wochenende zu einer Aktion vor Ort im Wald aufgerufen.

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