Abwrackprämie kein Einkommen

Köllertal. Vor ziemlich genau zwei Jahren haben wir an dieser Stelle über den Kellner Enzo E. aus dem Köllertal berichtet

 Enzo E. aus dem Köllertal muss seine 2500 Euro Abwrackprämie nicht nachträglich versteuern. Der Bonus sei eine so genannte zweckbestimmte Einnahme gewesen, heißt es. Foto: dpa

Enzo E. aus dem Köllertal muss seine 2500 Euro Abwrackprämie nicht nachträglich versteuern. Der Bonus sei eine so genannte zweckbestimmte Einnahme gewesen, heißt es. Foto: dpa

Köllertal. Vor ziemlich genau zwei Jahren haben wir an dieser Stelle über den Kellner Enzo E. aus dem Köllertal berichtet. "Warum soll ich noch arbeiten? Es wäre finanziell attraktiver, ich gäbe mein neu gekauftes kleines Auto und die eingestrichene Abwrackprämie von 2500 Euro für das kaputte alte Auto zurück und bliebe zu Hause, anstatt 20 Stunden in der Woche als Kellner zu schaffen", hatte er geschildert. Hintergrund: Die Arbeitsgemeinschaft der Agentur für Arbeit Saarbrücken und des Regionalverbandes Saarbrücken (Arge) betrachtete diese 2500 Euro Prämie als "Einkommen" und rechnete sie auf die ergänzenden Sozialleistungen an, die der bandscheibenkranke Enzo E. und seine Frau (sie arbeitete 13 Stunden) beziehen.

Zuschuss, dann Abzug

Das Ehepaar, das ein Kind hat, nahm durch Arbeit im Monat etwa 1250 Euro brutto ein. Die Arge schoss etwa 500 Euro zu. Dann aber kündigte sie an, innerhalb von sechs Monaten die 2500 Euro in Raten von den Leistungen abzuziehen. Für die Familie wäre das heftig gewesen. Sie schaltete eine Anwältin ein, die dieses Vorgehen denn auch verhinderte. Und nun hat Enzo E. auch schriftlich vom Landessozialgericht, dass seine Sicht der Dinge richtig war und ist.Enzo E. argumentiert, dass er das Auto als Voraussetzung für den Lebenserwerb braucht, um auf die Arbeitsstelle zu gelangen. Da er als Kellner bis Mitternacht arbeitet, kann er nicht mit dem Bus fahren, da nachts keiner fährt. Eine Kürzung der Arbeitslosen- und Sozialleistungen Hartz-IV aufgrund der staatlichen Abwrackprämie für Altautos sei deshalb nicht rechtens.

Der Verschrottungsbonus sei eine sogenannte zweckbestimmte Einnahme gewesen, die den Hilfsbedarf eines Hartz-IV-Empfängers nicht gemindert habe. Die Prämie habe dem Leistungsempfänger nicht tatsächlich zur Verfügung gestanden und konnte daher nicht für den privaten Konsum ausgegeben werden. Seine wirtschaftliche Lage wurde nicht verbessert und der Hilfsbedarf nicht gemindert. Sie durfte also nicht zu einer Kürzung der Hartz-IV-Leistungen führen.

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