Sozialgericht gesteht Empfängerin von "Hartz IV" Abwrackprämie zu

Marburg. Einer "Hartz IV"-Empfängerin darf die beim Kauf eines Neuwagens erhaltene Abwrackprämie nicht als Einkommen angerechnet werden. Das Sozialgericht Marburg veröffentlichte am Donnerstag ein Urteil, wonach der staatliche Zuschuss von 2500 Euro beim Kauf eines neuen Autos in erster Linie der Ankurbelung der Konjunktur diene

Marburg. Einer "Hartz IV"-Empfängerin darf die beim Kauf eines Neuwagens erhaltene Abwrackprämie nicht als Einkommen angerechnet werden. Das Sozialgericht Marburg veröffentlichte am Donnerstag ein Urteil, wonach der staatliche Zuschuss von 2500 Euro beim Kauf eines neuen Autos in erster Linie der Ankurbelung der Konjunktur diene. Eine Anrechnung der Prämie auf das Einkommen stelle "eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung zwischen Leistungsbeziehern und Nichtleistungsbeziehern" dar, da Letztere dafür keine Einkommenssteuer zahlen müssten, urteilte das Gericht in einem Eilverfahren. Im konkreten Fall hatte nach Darstellung des Gerichts eine alleinerziehende 50-jährige Mutter geklagt, die von "Hartz IV" und den Einkünften aus einem 400-Euro-Job lebt. Nachdem sie sich einen kleinen Neuwagen gekauft hatte, wurde ihr die erhaltene Abwrackprämie verteilt auf sechs Monate als Einkommen angerechnet, so dass Frau und Tochter bis Februar 2010 mit 232,99 Euro im Monat hätten auskommen müssen. "Hartz IV"-Empfänger dürften nicht bestraft werden, wenn sie zur Konjunkturbelebung beitragen wollten, entschied das Marburger Sozialgericht. Es wies zugleich darauf hin, dass die Frage bislang nicht höchstrichterlich entschieden ist. (AZ: 5 AS 222/09 ER) ddp

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