Abwrackprämie zählt bei Hartz IV Beziehern nicht als Einkommen
Darmstadt. Die Abwrackprämie darf bei "Hartz IV"-Empfängern nicht auf das Einkommen angerechnet werden. Wie das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einem gestern veröffentlichten Urteil entschied, darf die Bundesagentur für Arbeit deshalb die Sozialleistungen nicht verringern
Darmstadt. Die Abwrackprämie darf bei "Hartz IV"-Empfängern nicht auf das Einkommen angerechnet werden. Wie das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einem gestern veröffentlichten Urteil entschied, darf die Bundesagentur für Arbeit deshalb die Sozialleistungen nicht verringern. Die Abwrackprämie habe die Verschrottung alter und den Absatz neuer Fahrzeuge fördern sollen, hieß es in dem Urteil. Es handele sich also um "eine zweckbestimmte Einnahme". Eine Anrechnung der Prämie als Einkommen "würde diesen Zweck vereiteln", urteilten die Richter. Der Beschluss des Landessozialgerichts ist unanfechtbar. ddp