Ultimatum in Zweibrücken Mann kauft Straße und droht Anwohnern mit Sperrung

Zweibrücken · Ein Mann aus dem Hunsrück hat eine Straße in Zweibrücken ersteigert. Und stellt den Hauseigentümern nun ein Ultimatum: Entweder sie kaufen ihm die Siebenpfeifferstraße ab – oder er sperrt die Zufahrt zu ihren Wohnungen. Die gesetzte Frist ist kurz.

 Nach dem Zweibrücker Freiheitskämpfer Philipp Jakob Siebenpfeiffer ist die dortige Siebenpfeifferstraße benannt. Die Anwohner fürchten nun um ihre Freiheit, ungehindert ihre Häuser zu erreichen. Der neue Straßeneigentümer nämlich drohtd die Zufahrt bald zu sperren. Ein warnendes Zeichen ist schon auf den Straßeneingang gesprayt.

Nach dem Zweibrücker Freiheitskämpfer Philipp Jakob Siebenpfeiffer ist die dortige Siebenpfeifferstraße benannt. Die Anwohner fürchten nun um ihre Freiheit, ungehindert ihre Häuser zu erreichen. Der neue Straßeneigentümer nämlich drohtd die Zufahrt bald zu sperren. Ein warnendes Zeichen ist schon auf den Straßeneingang gesprayt.

Foto: Rainer Ulm

Die Bewohner der schmucken Häuschen an einem kleinen, parallel laufenden Zweigstück der Zweibrücker Siebenpfeifferstraße, die die Oselbachstraße mit der Mühlbergstraße verbindet, sind dieser Tage in heller Aufregung. Denn sie müssen um die Zufahrt zu ihren Häusern bangen.

„Keine Wege- bzw. Überfahrtsrechte für Ihre Grundstücke im Grundbuch eingetragen“

Der Grund: ein Ultimatum. Anfang April hatten die Bewohner der 14 Häuser in der Siebenpfeifferstraße 23 bis 43 einen Brief bekommen, datiert auf den 3. April 2023 und überschrieben mit „Bekanntmachung“. In dem Schreiben lässt sie ein Mann aus Rheinböllen im Hunsrück wissen, dass er seit dem 21. Juli 2022 „der neue Eigentümer der Siebenpfeifferstraße Flurstück 1588/11“ sei. Gefolgt von dem „Angebot“, ihm die Straße abzukaufen, wenn die Anwohner weiterhin zu ihren Grundstücken und Parkplätzen entlang der Straße gelangen möchten. Denn es seien „keine Wege- bzw. Überfahrtsrechte für Ihre Grundstücke im Grundbuch eingetragen“, heißt es in dem Brief weiter, der mit einem Ratschlag und dem Ultimatum schließt: Die Anlieger sollten sich zu einer Anwohnergemeinschaft zusammenschließen, um sich den Kaufpreis zu teilen. Er, der neue Eigentümer, „freue“ sich auf Angebote, die man ihm auch „gerne per E-Mail“ zukommen lassen könne. Sollten jedoch bis 3. Mai keine Offerten vorliegen, sehe er sich „gezwungen, die Straße zu sperren“.

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Foto: dpa/Jens Kalaene

Preisvorstellungen für den möglichen Abkauf seiner Straße in Zweibrücken unklar

Um seiner Drohung offenbar optisch Nachdruck zu verleihen, hat er die beidseitige Straßensperrung mit einer roten Schlangenlinie markieren lassen. Wie er die Sperrung im Falle eines Falles bewerkstelligen will, blieb bislang genauso unklar wie seine Preisvorstellungen für den möglichen Abkauf seiner Straße. Sicher scheint indessen nur, dass er den Straßenzug mit einer angegebenen Grundstücksgröße von 623 Quadratmetern für 2500 Euro auf einer Aktion in Köln ersteigert hat. Der Merkur hat auch den Straßenkäufer um eine Stellungnahme gebeten, eine Antwort steht noch aus.

Am frühen Dienstagabend gab es eine Anwohnersammlung in der Siebenpfeifferstraße. Rechts im Bild Rechstanwalt Sebastian Pick, links neben der Leinwand Anliegersprecher Paul Schatke.

Am frühen Dienstagabend gab es eine Anwohnersammlung in der Siebenpfeifferstraße. Rechts im Bild Rechstanwalt Sebastian Pick, links neben der Leinwand Anliegersprecher Paul Schatke.

Foto: Rainer Ulm

Rückblende: Die etwa 100 Meter lange Privatstraße war in den 1990er Jahren im Zuge der Erschließung eines entstehenden kleinen Wohngebiets neben der Siebenpfeifferstraße entstanden. Sie verbindet seither über einen Knick die Oselbachstraße mit der alten Siebenpfeifferstraße. Im Gegensatz zu ihr blieb das neue Zweigstück aber in Privatbesitz – auch, weil es die Zweibrücker Stadtverwaltung stets abgelehnt hatte, das Sträßchen zu erwerben. Offenbar aus Angst vor möglichen Folgekosten, die beispielsweise durch mögliche Reparaturarbeiten, die allgemeine Instandhaltung und den Winterdienst entstehen könnten. Die Stadtverwaltung habe es noch nicht einmal geschenkt haben wollen, erinnern ältere Anwohner. Schließlich habe der ehemalige Eigentümer entnervt einfach „verzichtet“, weshalb sich die Straße hätte jedermann einverleiben können. Was vor nunmehr einem Dreivierteljahr auch so geschehen war.

Anwohner beauftragen Anwalt

Inzwischen haben die Anwohner einen Anwalt beauftragt, den Zweibrücker Rechtsanwalt Sebastian Pick, der sie im Kampf gegen den neuen Straßeneigner berät. Der Anwalt war auch bei einem Ortstermin in der Privatstraße diesen Dienstagabend zugegen.

Bei der von dem selbst betroffenen Bewohner, Paul Schatke, der 2015 ein Haus in jener Straße gekauft hatte, einberufenen Anliegerversammlung ging es teils hoch her. Während eine Anwohnerin ihrer Angst Luft machte, dass der Eigentümer nach dem 3. Mai, also nach Ablauf des Ultimatums, an den beiden Zugängen „Poller“ einbauen lassen könnte, falls die Anwohner ihm die Straße bis dahin nicht abgekauft haben, war ein anderer Anwohner davon überzeugt: „Dann reißt das Bauamt sie wieder raus.“ Zumal die Straße eigentlich nur ein „Privatweg“ und im Bauleistungsverzeichnis der Stadt als öffentlich ausgewiesen sei, argumentierte er: „Ein öffentlicher Weg kann nicht gesperrt werden.“ Und im Übrigen sollte man sich von „einem Graffiti auf der Straße“ keine Angst machen lassen, womit er die roten Linien meinte, die offenbar der Straßeneigentümer hatte auf den Asphalt spritzen lassen, um die Bewohner einzuschüchtern. Eine andere Anwohnerin mutmaßte in diesem Zusammenhang, dass der Eigentümer „uns wohl erpressen“ wolle.

Eine Nachfrage unserer Zeitung, wie sich die Stadtverwaltung in dieser Sache verhalten werde, wurde gestern Nachmittag dahingehend beantwortet, dass man dazu am Mittwoch „Gespräche“ führen und sich danach äußern werde.

Für Anliegersprecher Schatke, der 30 Parteien vertritt, war am Dienstabend aber bereits klar, dass zwar die Stadt selbst ein verbrieftes Wegerecht habe, „nicht aber der Einzelne, die hier wohnt“. Dennoch komme es nicht infrage, dem Rheinböllener die Straße abzukaufen: „Wir werden auf jeden Fall vor Gericht gehen.“ Und: „Wir müssen uns deshalb zusammentun, damit nicht jeder seinen eigenen Anwalt beauftragen muss.“ So kam es denn auch. Ausgang offen.

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