Wer muss zahlen? Streit um Schulbus bald vor dem Verwaltungsgericht

Zweibrücken/Neustadt · Mit Zweibrücker Fällen hinsichtlich Schülerbeförderungskosten wird sich am 13. Juli das Verwaltungsgericht Neustadt beschäftigen. Zwei Mandanten vertritt Rechtsanwalt Falk Seliger von der Zweibrücker Kanzlei Dr. Kleberger und Kollegen.

Deren Fälle waren bereits im vergangenen Dezember im Zweibrücker Rechtsausschuss behandelt (wir berichteten) und abgelehnt worden. Es geht um die Frage, ob die Stadt Zweibrücken verpflichtet ist, die Beförderungskosten für die Schüler zu übernehmen. Das ist dann der Fall, wenn deren Schulweg „besonders gefährlich“ oder eine ungefährliche Alternative für Grundschüler mindestens zwei, für ältere Schüler vier Kilometer lang ist. Die Stadt sah diese Voraussetzungen nicht erfüllt, die Eltern der Kinder schon. In einem dritten Fall ebenfalls am 13. Juli fordert die Stadt Zweibrücken rund 530 Euro für eine Schülerfahrkarte zurück, weil der betreffende Schüler umgezogen ist.

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