Schutz vor Hochwasser Hochwasser und Überschwemmung geht uns alle an!

Früher dachte man, nur wer an großen Flüssen lebt, muss mit Hochwasser rechnen. Dass dem nicht so ist, haben viele Menschen im Saarpfalzkreis erst kürzlich wieder schmerzlich erfahren müssen. Doch man kann sich versichern, um zumindest den finanziellen Schaden in Grenzen zu halten. Außerdem: Ist der Keller erst mal nass, ist es wichtig, ihn sachgerecht zu trocknen.

 Hochwasser im Mai 2017 im rheinland-pfälzischen Fischbach. Nach heftigen Regenfällen waren Straßen nach Polizeiangaben teilweise meterhoch überflutet.

Hochwasser im Mai 2017 im rheinland-pfälzischen Fischbach. Nach heftigen Regenfällen waren Straßen nach Polizeiangaben teilweise meterhoch überflutet.

Foto: dpa/Christian Schulz

Nach extremen Regenfällen, die immer häufiger auftreten, besteht die Gefahr, dass ganze Wohngebiete überschwemmt und Häuser verwüstet werden. „Das Neue ist, dass durch diese Starkniederschläge eben auch auf dem platten Land, ohne einen Fluss in der Nähe, Hochwasser oder Sturzfluten entstehen können, die dann in kurzer Zeit zu großen Schäden führen können“, erklärt der Geo-Risikoforscher Peter Höppe. „Ich denke, das muss erst noch in das Bewusstsein von vielen Menschen eindringen, dass das auch wirklich eine Gefährdung ist, die jedermann treffen kann.“

Durch Starkregen werden kleine Rinnsale und friedliche Bäche zu reißenden Sturzfluten, wie man erst vergangenen Monat bei uns im Saarpfalzkreis erleben musste. Die Wassermassen verursachen Überschwemmungen ungeahnten Ausmaßes. Mehr als die Hälfte der Überschwemmungsschäden entstehen auf diese Weise. Rückstauschäden können z.B. bei Starkniederschlägen entstehen, wenn Wasser aus dem Kanalisationssystem in das Gebäude drückt.

Wie kann ich mich versichern – Welche Möglichkeiten bestehen?
Viele Versicherer bieten als Zusatz zur Gebäudeversicherung eine Elementarschadenversicherung an, die neben Überschwemmung auch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbruch abdeckt.
Jeder sollte deshalb prüfen, ob seine Wohngebäudeversicherung die Elementarschädenabsicherung beinhaltet. Dies gilt besonders auch für alte Verträge. Die Versicherbarkeit von Gebäuden hängt u.a. von der jeweiligen Lage des Gebäudes ab. Dabei werden die Gebäude in Gefahrenklassen eingeteilt.
Sprechen Sie ihren Versicherer darauf an und lassen Sie sich beraten. Eventuelle staatliche Hilfen bei Elementarschadenfällen können nur für Gebäude geleistet werden, wenn diese nicht versicherbar sind oder waren.

Die großen Irrtümer 
Bei Überschwemmungen wähnen sich manche Hausbesitzer in trügerischer Sicherheit. Sie glauben, weil sie eine Gebäudeversicherung haben, sich um nichts mehr kümmern zu müssen. „Das ist falsch“, warnen Experten. Die Wohngebäudeversicherung deckt zwar viele Gefahren ab, Sturm, Blitz oder Hagel zum Beispiel und zahlt, wenn ein Orkan das Dach abdeckt. Sie leistet allerdings nicht, wenn Dauerregen den Keller flutet. Dafür gibt es den erweiterten Naturgefahrenschutz, in der Fachsprache: die Elementarschadenversicherung. Diese gibt als Zusatzbaustein zur bestehenden Wohngebäudeversicherung und zur Hausratversicherung. Eigenheimbesitzer und Mieter sind damit auch vor Zerstörungen gefeit, die auf Starkregen oder Überschwemmungen zurückgehen.

In Sachen Hochwasserrisiko verlassen sich die Deutschen gerne auf Vater Staat. Die Vergangenheit gibt ihnen mit dieser Einschätzung auch scheinbar recht: Bei den letzten großen Hochwassern, 2002 und 2013, hat der Staat zahlreiche Schäden beglichen. In beiden Jahren stand allerdings eine Bundestagswahl unmittelbar bevor. Vor einem Jahr folgte der Paradigmenwechsel: 2017 verständigten sich die Ministerpräsidenten der Länder darauf, staatliche Soforthilfen grundsätzlich nur noch an jene auszuzahlen, die sich erfolglos um eine Versicherung bemüht haben oder denen ein Versicherungsangebot zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten wurde. Betroffene müssen jetzt nachweisen, dass sie tatsächlich keinen Elementarschutz für ihr Gebäude bekommen konnten. Erst dann hilft der Staat.

Nach Hochwasser nasse Keller schnell und sorgfältig trocknen

Steht nach einem Unwetter der Keller unter Wasser, sollten Hausbesitzer schnell handeln. Ist das Hochwasser abgezogen, muss der nasse Keller schnell und sorgfältig getrocknet werden, denn nasse Wände und feuchtes Raumklima sind ideale Nährböden für Schimmel. Am besten lässt man sich von einem Bausachverständigen beraten. Er prüft Art und Ausmaß des Wasserschadens und rät zu einer passenden Trocknungs- oder Sanierungsmethode. Haben sich Schimmelpilze erst einmal im nassen Keller ausgebreitet, hilft nur eines: Sanierung aller betroffenen Bauteile und notfalls sogar deren Ausbau. Im Keller sind nach Hochwasser oder Überflutung meistens Boden und Wände betroffen. Die Wandsanierung ist aufwändig, aber unumgänglich: Der Putz muss komplett abgeschlagen und die Oberfläche neu aufgebaut werden. Einfach nur drüber streichen funktioniert leider nicht.
Stand der Boden unter Wasser, kann sich der Schimmel bis unter den Estrich und in der Dämmebene des Bodens ausgebreitet haben. Auch der von Schimmel befallene Fußboden muss komplett – samt Estrich und Fußbodendämmung – ausgebaut und erneuert werden. Eine Alternative ist das Trocknen des Estrichs und der anschließende Einbau des diffusionsoffenen Estrichfugensystems, um gasförmige und partikelartige Schimmelpilzbestandteile aus dem Unterboden zurückzuhalten.

Ortsansässige Fachfirma mit Sanierung und Trocknung beauftragen
Eine Schimmelsanierung ist keine Sache für den Heimwerker, ebenso wenig wie das Trocknen der nassen Räume. In beiden Fällen sollten sich Hausbesitzer zunächst von einem Bausachverständigen beraten lassen. Er prüft Art und Ausmaß des Wasserschadens und rät zur angemessenen Trocknungs- oder Sanierungsmethode. Dabei ist die meist angewandte Trocknungsmethode mit einem Gebläse häufig gesundheitsschädlich, weil sie überhaupt erst Schadstoffe und Schimmelsporen im ganzen Haus verteilt. Erste Adresse für die Ausführung der beschlossenen Arbeiten sind immer ortsansässige Fachfirmen, von reisenden Handwerkertrupps, die gelegentlich in Katastrophengebieten unterwegs sind, ist abzuraten. PR/cms

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