Smart Home Für intelligente Geräte haftet oft niemand
Berlin · Wenn durch Smart-Home-Anwendungen Schäden entstehen, bleiben Verbraucher häufig auf den Kosten sitzen.
Digitale Sprachassistenten oder andere Smart-Home-Anwendungen werden immer beliebter. 31 Prozent der Deutschen hatten im vergangenen Jahr laut Bitkom mindestens eine Smart-Home-Anwendung installiert. Besonders beliebt sind intelligente Lampen und Leuchten sowie Heizkörperthermostate.
Wenn durch intelligente Geräte ein Schaden entsteht, stehen Verbraucher oft alleine da. Das liegt am in Deutschland geltenden Produkthaftungsgesetz, das auf einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 1985 beruht. „Es gibt hier grundlegende Probleme mit dem Fehlerbegriff“, sagt Florian Stößel vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Damit das Gesetz greift, muss ausdrücklich ein Fehler beim Produkt vorliegen. In der Praxis funktioniert das bei Smart-Home-Geräten schlecht. Zum einen fällt Software nicht eindeutig unter den Produkt-Begriff des Gesetzes, zum anderen können Verbraucher mögliche Mängel nicht erkennen.
Stößel erklärt, wer eine Käsereibe kaufe, könne prüfen, ob sie in Ordnung ist. Wer zum Beispiel ein intelligentes Schließsystem erwerben will, könne das nicht. Denn für die Prüfung nötige Informationen hielten die Hersteller oft unter Verschluss. Sollte durch ein solches Schloss etwa bei einem Einbruch mit Diebstahl Schaden entstehen, sei es deshalb extrem schwierig, den Anbieter zur Verantwortung zu ziehen. „In der Praxis funktioniert das nicht“, meint der Verbraucherschützer. Potenzielle Haftungsansprüche gingen verloren. Der VZBV fordert deshalb, dass nicht mehr Verbraucher Fehler in defekten Produkt nachweisen müssen, sondern die Anbieter zur Verantwortung gezogen werden. Sie müssten nachweisen, dass ihr Produkt verwendet werden kann, ohne dass ein Schaden entsteht. Die EU-Kommission überarbeite seit einiger Zeit die entsprechende Richtlinie. Selbst wenn die Haftungsansprüche bestehen, muss der Händler greifbar sein. Bei Waren, die etwa über einen Online-Marktplatz bestellt wurden und nicht aus der EU kommen, sei das oft nicht der Fall. Stößel sieht den Gesetzgeber in der Pflicht: Möglich wäre etwa eine gesamtschuldnerische Haftung, um die Plattformen in die Verantwortung zu ziehen.
Die Stiftung Warentest testet regelmäßig Smart-Home-Produkte. Grundsätzlich könne der Verbraucher Szenarien durchspielen, was im Falle eines Hackerangriffs oder Produktfehlers passieren kann, meint Projektleiter Benjamin Barkmeyer. Gefahren sieht er an anderer Stelle, wenn zum Beispiel ein Anbieter insolvent sei oder die Softwareunterstützung einstelle. Dann stünden Verbraucher mit einem funktionslosen Gerät da.
Schützen könnten sich Käufer von Smart-Home-Geräten nur begrenzt. Schäden könne dennoch vorgebeugt werden. „Verbraucher sollten darauf achten, dass die Komponenten, die sie nutzen möchten, grundsätzlich auch ohne eine Internetverbindung zurechtkommen.“ So könne der Betrieb der Smart-Home-Produkte etwa bei Internetausfall oder Serverproblemen gewährleistet werden. Barkmeyer rät, auch Stromausfälle bei der Planung des vernetzten Heims zu bedenken.
Die Sicherheit eines Produktes hängt stark mit der Verfügbarkeit von Aktualisierungen zusammen. Ob Anbieter zuverlässig und langfristig Updates liefern, die Smart-Home-Produkte sicher und funktionstüchtig halten, können Verbraucher laut Barkmeyer nicht erkennen. „Als Faustregel lässt sich sagen: Wenn der Anbieter transparent kommuniziert, wie lange er Updates bereitstellt, ist das ein erstes gutes Zeichen. Garantien darauf geben die wenigsten“, weiß Barkmeyer.
Wer Smart-Home-Geräte unterschiedlicher Hersteller nutzt, dem könnten durch Aktualisierungen Nachteile entstehen, sagt Barkmeyer. Durch ein Update bei einem dieser vernetzten Geräte könnten die festgelegten Einstellungen nicht mehr funktionieren.