Staatsanwaltschaft: Weiteres Gutachten zu Todesfall in Klinik

Zweibrücken. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken ermittelt nun doch wieder auch wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eines Patienten im Juli 2007 im St.-Elisabeth-Krankenhaus

Zweibrücken. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken ermittelt nun doch wieder auch wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eines Patienten im Juli 2007 im St.-Elisabeth-Krankenhaus.Der Leitende Oberstaatsanwalt Eberhard Bayer hatte vorigen November erklärt, es werde nur noch geprüft, ob dem Patienten durch Behandlungsfehler länger als notwendig Leiden zugefügt wäre, dies wäre fahrlässige Körperverletzung. Denn ein von der Staatsanwaltschaft beauftragtes Gutachten habe ergeben, dass die Behandlungsfehler nicht mit der erforderlichen "an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit" ursächlich für den Tod gewesen seien (wir berichteten).

Gestern Nachmittag erklärte Bayer auf Merkur-Nachfrage zum aktuellen Ermittlungsstand: "Wir haben noch ein ergänzendes Gutachten beim Universitätsklinikum in Homburg in Auftrag gegeben, weil Vertreter der Hinterbliebenen uns nochmals Informationen gegeben haben." In diesem Gutachten gehe es auch um die Frage, ob die Behandlungsfehler, die für Bayer feststehen, zum Tod des Patienten geführt haben. lf

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