Räuber hat vor Gericht gelogen

Zweibrücken. Wegen uneidlicher Falschaussage wurde gestern ein 25-jähriger Pirmasenser vom Landgericht in Zweibrücken zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Er hatte versucht, bei zwei Aussagen vor der Polizei und dem Landgericht Zweibrücken einen Komplizen zu schützen. Der Angeklagte wurde bereits im vergangenen Jahr mit drei Mittätern zu langjährigen Haftstrafen verurteilt (wir berichteten)

Zweibrücken. Wegen uneidlicher Falschaussage wurde gestern ein 25-jähriger Pirmasenser vom Landgericht in Zweibrücken zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Er hatte versucht, bei zwei Aussagen vor der Polizei und dem Landgericht Zweibrücken einen Komplizen zu schützen. Der Angeklagte wurde bereits im vergangenen Jahr mit drei Mittätern zu langjährigen Haftstrafen verurteilt (wir berichteten).Entgegen der Aussagen des 25-Jährigen hatte der Komplize, der aus Waldfischbach-Burgalben stammt, bei einem Überfall auf eine Tankstelle in der Pirmasenser Blocksbergstraße Schmiere gestanden und anderem Räubern unter anderem per Handy mitgeteilt, wann die Kassiererin den Verkaufsraum verlässt. Von den erbeuteten Tageseinnahmen in Höhe von 1200 Euro hat der Waldfischbacher allerdings keinen Anteil erhalten. Während des Prozesses wies er den Vorwurf vehement zurück. Er sei zu der Tatzeit (22.40 Uhr) in einem Internetcafé gewesen und hätte mit seinen iranischen Verwandten telefoniert. Diese Angaben ließen sich allerdings nicht beweisen. Die Betreiberin des Cafés sagte, dass die Aufzeichnungen über Telefonate lediglich drei Monate gespeichert würden. Sie könne sich auch nicht an Personen erinnern - geschweige an den besagten Abend. Einer der Räuber bestätigte dagegen, dass eine "vierte Person" dabei gewesen sei. Ob es aber der 35-Jährige war, daran könne er sich nicht mehr erinnern. Vor der Polizei hatte er allerdings den Waldfischbacher mit Namen genannt. Das Gericht ging davon aus, dass die Räuber bei der ersten Vernehmung die Wahrheit gesagt hatten und verurteilte den 35-Jährigen am 31. August vergangenen Jahres zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis.

Vor Gericht räumte der 25-Jährige die Falschaussagen ein. Das bewahrte ihn vor einer weiteren langjährigen Haft. Das Strafmaß reicht hier bis zu fünf Jahren. Sein Verteidiger Walter Höh hatte in seinem Plädoyer darauf hingewiesen, dass das Geständnis des Angeklagten dem Gericht viel Arbeit erspare: "Im Bezug auf die Prozessökonomie ist das Geständnis hoch zu bewerten."

Der Pirmasenser verbüßt derzeit in der Justizvollzugsanstalt Dietz Gefängnisstrafen von siebeneinhalb Jahren und sechs Jahren und neun Monaten für zahlreiche Überfälle in den letzten Jahren, die sich alle in der Südwestpfalz zugetragen haben. "Im Bezug auf die Prozess-

ökonomie ist das Geständnis hoch zu bewerten."

Walter Höh, Verteidiger

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